Die Bewilligung finanzieller Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen soll kurzfristig Anreize schaffen, öffentliche Gebäude mit einem effizienteren Virenschutz auszustatten. Der Bund bezuschusst 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. 500 Mio. Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. Das bezieht sich auf den Erwerb und den Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-und Abluftbetrieb sowie Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik.
Als RLT-Anlagen zählen jedoch ausschließlich zentrale Anlagen einschließlich Klimaanlagen. Nicht dazu gehören dezentrale stationäre und mobile Geräte. Damit ist die Förderung von mobilen Anlagen ausgeschlossen, die insbesondere in Schulen zum Einsatz kommen könnten, um das Infesktionsrisiko zu senken und den Fortgang des Präsenzunterrichts zu sichern.
ZVSHK begrüßt Förderung
„Mitten in der wieder aufflammenden Corona-Pandemie ist das eine gute Nachricht!“ kommentiert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Der Zentralverband hat sich bereits im Frühjahr in Berlin dafür stark gemacht, hygienische Sanierungen von sanitären und lüftungstechnischen Einrichtungen in Schulen und anderen Gebäuden der öffentlichen Hand mit entsprechenden Programmen zu fördern.
Die Förderung sollte nach Ansicht des Verbandes allerdings auch auf nichtöffentliche Gebäude sowie schnell wirksame Maßnahmen zur Nachrüstung einzelner gewerblicher Räume ausgedehnt werden, in denen sich in der Regel mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. Das erhöhte Risiko der Infektion ohne angemessenen Luftaustausch in der bevorstehenden Winterzeit sei nicht nur bei Gebäuden der öffentlichen Hand gegeben. Vernünftiger als dauerhaftes „Fenster auf“ oder immer wieder umfassende Desinfektionen wären auch hier raumweise Nachrüstungen mit Be- und Entlüftungsanlagen.
„Gerade in Schulen sollten die Arbeiten vor dem einbrechenden Winter angegangen werden!“ sagt Bramann. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Neuanschaffung von RLT-Anlagen bisher nicht in die Förderung fällt. „Da nicht alle Schulen RLT-Anlagen besitzen, besteht hier aus unserer Sicht auch hier dringender Nachbesserungsbedarf.“ Gerade zur Verhinderung von erneuten Schulschließungen sei die Ausrüstung aller Schulgebäude notwendig. Der ZVSHK plädiert daher auch für eine Förderung des Neueinbaus.














