Neue Förderrichtlinien für umweltschonende Heizungssysteme
Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. „Der Umstieg von fossilen Heizungsanlage auf erneuerbare Heizungssysteme ist ein entscheidender Schritt für die Erreichung der Klimaschutzziele“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe.
Wer bislang mit Öl heizt, bekommt bei dem Wechsel zu einer Wärmepumpe 45 Prozent aller Kosten rund um den Heizungstausch erstattet. Dazu zählen beispielsweise auch die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, für den Einbau von effizienten Flächenheizungen und für die Erschließung der Wärmequelle (Erdbohrungen), etc. Anpassung der Förderrichtlinien: Wichtigste Änderungen auf einen Blick Effiziente Heizungssysteme werden über das Marktanreizprogramm und die KfW schon seit vielen Jahren gefördert. Die technischen Anforderungen an die Wärmepumpen in Wohngebäuden haben sich im Rahmen der aktuellen Anpassungen nicht geändert.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle laufen die Telefone seit Jahresbeginn heiß. Die neuen, noch attraktiveren Fördersätze für Erneuerbare Heizungssysteme haben sich schnell herumgesprochen. Gefördert werden sämtliche Maßnahmen, die unmittelbar mit der neuen Heizungsanlage zu tun haben. Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen ist in diesem Merkblatt zu finden. Wichtig: Für alle, die den Antrag bereits in 2019 gestellt haben, gelten die alten Förderbedingungen rechtsverbindlich. Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Ein Überblick über alle Änderungen und Richtlinien in Zusammenhang mit Wärmepumpen finden Sie auch auf der Webseite des BWP unter waermepumpe.de/foederung.














