PV-Bestandsanlagen – verpflichtende Neuregistrierung

Am 31. Januar 2019 ging das digitale Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online. Photovoltaikanlagen-Betreiber müssen sich daher verpflichtend neu registrieren.

Rinderstall mit Photovoltaik (Foto: ©PantherMedia: Manfred Angermayr.jpg)
Rinderstall mit Photovoltaik (Foto: ©PantherMedia: Manfred Angermayr.jpg)

Fünf Jahre zuvor erhielt die Bundesnetzagentur von der Bundesregierung den Auftrag, ein neues Register für den Strom- und Gasmarkt aufzusetzen und zu betreiben, um künftig eine zuverlässige Datenbasis für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien bereitstellen zu können.

Auf dem Strommarkt existiert eine Vielzahl von kleinen und Kleinstanlagen, die Energie erzeugen. Für den Netzausbau, die Versorgungssicherheit sowie die Umsetzung der Energiewende werden zuverlässige Daten benötigt. Das Marktstammdatenregister soll dabei helfen, diese Daten bereitzustellen. Es ist öffentlich und für jedermann nutzbar. Alle Anlagen, egal ob öffentlich gefördert oder nicht, müssen – unabhängig von der Inbetriebnahme – registriert werden.

Die Registrierung ist verpflichtend für:

  • Solarstromanlagen
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten
  • Stromspeicher

DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Jede Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz muss gemeldet werden. Das inkludiert auch alle landwirtschaftlichen PV-Bestandanlagen, die unter marktstammdatenregister.de ab sofort registriert werden müssen. Für die erneute Meldung ist die DSGVO verantwortlich, die bei Inbetriebnahme die Übernahme bestehender Daten aus verschiedenen Quellen verbietet. Die Registrierung muss vom Betreiber nicht persönlich vorgenommen werden. Er kann damit Dritte oder Dienstleister beauftragen, die eine Vollmacht besitzen.

Die Daten zu allen neuen Anlagen und allen bestehenden Anlagen, von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas werden im neuen Register erfasst. Es enthält ausschließlich Stammdaten wie Name, Adresse, Standort, Zuordnung, Technologie und Leistungswerte. Produktionsmengen, Lastflussdaten, Speicherfüllstände werden hingegen nicht verzeichnet. Dadurch lassen sich künftig zeitabhängige, dynamische Stromtarife entwickeln, mit denen zum Beispiel Stromproduktion und Stromverbrauch in Übereinstimmung gebracht werden.

Anlagenbetreiber unterliegen folgenden Pflichten:

  1. Betreiber müssen sich selbst registrieren und die Anlagendaten eingeben.
  2. Alle Daten sind aktuell zu halten.
  3. Eine neue Registrierung im Marktstammdatenregister ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.

Fristen zur selbstständigen Registrierung

Die Frist zur selbstständigen Registrierung wurde auf 24 Monate festgelegt.

Durch das Marktstammdatenregister soll die Bürokratie vereinfachen. So müssen sich Betreiber künftig nicht mehr in verschiedenen Registern erfassen lassen. Die Erfassung und die Datenpflege sollen dadurch ebenfalls erleichtert werden. Alle anderen Registrierungen wurden mit der Freischaltung des Portals abgeschaltet, so dass eine Erfassung der Daten künftig nur noch auf digitalem Wege online stattfindet. Verantwortlich für die Registrierung bleibt stets der Betreiber bzw. Marktakteur, nicht der Installateur.

Fristen:

  • für EEG- und KWK-Anlagen die vor dem 1. Juli 2017 installiert wurden spätestens der 31. Januar 2021, also 24 Monate nach Start des Webportals.
  • für EEG- und KWK-Anlagen die ab dem 1. Juli 2017 installiert wurden, war es spätestens der 31. Juli 2019, also 6 Monate nach Start des digitalen Marktstammdatenregisters am 31. Januar 2019. Diese Frist ist bereits verstrichen. Es empfiehlt sich eine schnellstmögliche Registrierung um mögliche Ausfälle bei Zahlungen gering zu halten.

 

Anlagen-Registrierung
Informationen zum Marktstammdatenregister
Checkliste für Einträge von EE-Anlagen im Marktstammdatenregister

 

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