Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit ab 2017 nach wie vor zwei Verfahren zulässig: Das Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Das Verfahren B basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software berechnet.
Was ist zu beachten?
Bei der Wahl des Verfahrens sind die jeweiligen Fördertatbestände der Fördergeber zu beachten. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen kann der hydraulische Abgleich auch nach dem 31. 12. 2016 nach Verfahren A durchgeführt werden. Bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist dagegen das Verfahren B vorgeschrieben. Auch bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus bleibt Verfahren B Voraussetzung – hier ändert sich nichts.
Seit 1. August 2016 gibt es für die Heizungsoptimierung eine neue Förderung vom Staat. In diesem Förderprogramm wird der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme über das BAFA gefördert. Hierfür gilt ebenfalls das VdZ-Formular. Es sind beide Verfahren zulässig (A und B).














