Weiterqualifizierung für energetische Inspektion von Klimaanlagen

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen laut § 12 EnEV zeigt Betreibern auf, wie sie den Energiebedarf und die Betriebskosten ihrer Klimaanlagen verringern können. Bereits die Empfehlungen von Inspektoren für geringinvestive Betriebsoptimierungen versprechen bei ihrer Umsetzung wirtschaftlich interessante Vorteile. Inspektoren bewerten die Gesamtenergieeffizienz einer Klimaanlage und schlagen Verbesserungen zur Steigerung ihrer energetischen Effizienz vor.

Größere Klimaanlagen müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden. Das nötige Know-how können Fachleute durch erfolgreiche Teilnahme an einem BTGA-Seminar zu § 12 EnEV nachweisen.
Größere Klimaanlagen müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden. Das nötige Know-how können Fachleute durch erfolgreiche Teilnahme an einem BTGA-Seminar zu § 12 EnEV nachweisen.

Die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen werden von der Seminarreihe zu § 12 EnEV vermittelt, die der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e. V. im Jahr 2015 fortsetzt.

Die Termine:

  • München 22./23. 4. 2015
  • Frankfurt am Main 20./21. 5. 2015
  • Dresden 24./25. 6. 2015
  • Stuttgart 23./24. 9. 2015
  • Köln 28./29. 10. 2015
  • Berlin 25./26. 11. 2015

Mit der Seminarteilnahme und Weiterqualifizierung erschließen sich Fachleute ein wachsendes Betätigungsfeld, denn laut einer Studie aus dem Jahr 2013 wurden nicht mehr als 3 % der inspektionspflichtigen Klimaanlagen energetisch untersucht.

Die Seminarinhalte richten sich an den in § 12 EnEV genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. Für weitere Fachrichtungen wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der TGA ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung gefordert.

Die erfolgreiche Teilnahme von Personen mit qualifiziertem Hochschulabschluss und nachgewiesener Berufserfahrung sowie von Personen mit Meisterbrief oder mit einem Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker der einschlägigen Berufsrichtungen wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle bescheinigt. Bei Zustimmung der zertifizierten Seminarteilnehmer werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA (www.btga.de) bekannt gemacht.

Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und Anmeldung für das Seminar unter www.btga.de.

 

 

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