Wartungsverträge für technische Anlagen

Betreiber von Gebäuden und technischen Gebäudeanlagen sind vielfach zum Abschluss eines Wartungsvertrags verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Auflagen des Sachversicherers, den Regelungen des Bauvertrags zwecks Fristen der Gewährleistung und den Herstellervorgaben. Doch oftmals sind in den Verträgen Fallstricke sowohl für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer enthalten, die teure juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Wissensvorsprung durch Expertendialog Bild: BTR Brandschutz GmbH, Hamburg
Wissensvorsprung durch Expertendialog Bild: BTR Brandschutz GmbH, Hamburg

Deshalb sollten in einem Instandhaltungs-/Wartungsvertrag alle wesentlichen Punkte rechtssicher geregelt sein.
Die Experten von BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH aus Hamburg widmen sich dieser anspruchsvollen Thematik. Sie bilden nicht nur sachkundige Instandhalter aus, sondern haben Persönlichkeiten aus Recht und Gesetz für ein jährlich stattfindendes Fachseminar gewinnen können, mit denen sie gemeinsam allen interessierten Auftragnehmern und Aufraggebern rechtssichere vertragliche Regelungen vorstellen und ausführlich darüber diskutieren wollen.
Das hier vorgestellte eintägige Fachseminar findet am 3. Februar 2014 in Hamburg statt und richtet sich an alle, die den juristisch verständlichen Wissensvorsprung nutzen möchten, außerdem an jene, die ihr Fachwissen über den Stand der Technik rechtssicherer Wartungsaufträge sowie über deren Auswirkungen durch zukünftige Veränderungen vertiefen wollen.
Die Themenvielfalt behandelt z. B.

  • Fallbeispiele aus unterschiedlichen Baubereichen (Hotel, Verwaltungsbau, Lagerhalle, Einkaufszentrum, Wohnanlage)
  • Wartungsbedingungen nach DIN 31051 - Prüfung, Wartung Instandsetzung, Verbesserung
  • Verkehrssicherheits- und Instandhaltungspflicht von Gebäuden und Anlagen
  • Gebühren, Laufzeiten, Umfang und Kündigungsmodalitäten
  • Rechtsstellung im Fall der Insolvenz – Ausschluss, Schadensersatz
  • Abgrenzung von Wartung und notwendiger Instandsetzung
  • Vereinbarungen über Betriebs- und Verbrauchsstoffe bzw. Wartungsgebühren
  • Betreiberwechsel des Gebäudes
  • erforderliche Geräte wie Gerüste, Hubsteiger usw.
  • Wartungsbedingungen (AMEV) von öffentlichen Auftraggebern.

Weitere Veranstaltungsinformationen und die Anmeldung finden sie auf der Internetseite.
www.btr-hamburg.de




 

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