Verkaufsverbot für viele Halogenlampen
Hersteller dürfen nur noch wenige Halogenlampen bis Energieeffizienzklasse B neu auf den Markt bringen – abgesehen von wenigen Ausnahmen. Vom Verbot sind Halogenlampen mit Schraubgewinde sowie Hochvolt- und Niedervoltlampen. Sie müssen durch hocheffiziente Halogen-Lampen ersetzt werden. Bei Zweifeln sollten sich Verbraucher an den Fachhandel wenden.
Wer dimmbaren Lampen installiert hat, sollte jedoch vorsichtig agieren. Nicht alle LED-Lampen sind zum Dimmen geeignet.
Unter die sechste und letzte Stufe der Ökodesign-Verordnung und damit das Verkaufsverbot für Beleuchtung fallen ebenfalls Halogenlampen mit ungerichtetem bzw. streuendem Licht. Sie erreichen nicht die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Bereits im Jahr 2009 beschloss die Europäische Union, dass diese Lampen aus dem Verkehr gezogen werden.
Halogenlampen benötigen etwa 30 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühlampen, allerdings sind LED-Lampen wesentlich effizienter.
Restbestände, die sich bis zum 1. September 2018 bereits im Handel befinden, dürfen unbegrenzt verkauft werden. Zukünftig käuflich zu erwerben sind außerdem Halogenlampen wie die Niedervolt-Reflektorlampe in Stab- oder Kapselform und Produkte für Sonderzwecke wie Ofenlampen. Für sie gibt es keine Alternativen mit entsprechender Technologie.














