Verflüssigungssatz für Gewerbekühlung
04.04.2019
Damit ist die Kälteanlage von allen Einschränkungen der EU F-Gase Verordnung (EG) Nr. 517/2014 ausgenommen. Das Kälteaggregat eignet sich für Gewerbebetriebe wie Lebensmittelmärkte, Metzgereien, Backshops, die Gastronomie und Hotellerie, aber ebenso für Convenience- und Tankstellenshops. Für die Normalkühlung stehen Geräte mit 2,5/3,8/5,5/8,2 kW zu Verfügung. Zur Tiefkühlung sind es drei Verflüssigungssätze mit 2,8/4,7/7,1 kW Kälteleistung. Die Splitsysteme wurden für kleinere Kühlräume, Kühlmöbel oder Kühlzellen entwickelt. Wahlweise sind bis zu fünf Verdampfer anschließbar. Die verwendeten Verdichter arbeiten leistungsgeregelt und effizient.














