Die Patentverletzungsklage der Belparts Group BV betreffend Belimos elektronisch druckunabhängige 2-Weg- und 3-Weg-Regelventile wurde durch das Landgericht Düsseldorf abgewiesen (Urteil vom 30. November 2021 – Az. 4b O 111/20).
Das Gericht stellt darin fest, dass Belimos elektronisch druck-unabhängige 2-Weg- und 3-Weg-Regelventile den deutschen Teil des europäischen Patents EP 2 706 425 nicht verletzen. Gegen das klageabweisende Urteil kann Belparts Group BV Berufung einlegen.
Zudem haben mehrere Unternehmen – darunter auch Belimo – gegen die Erteilung des europäischen Patents EP 2 706 425 Einspruch beim Europäischen Patentamt erhoben, über den bislang noch nicht entschieden wurde. Belimo ist der begründeten Ansicht, dass sich dieses Patent der Belparts Group BV als nicht rechtsbeständig erweisen wird.
Bezüglich des elektronisch druckunabhängigen 6-Weg-Ventils hat das Gericht eine Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 2 307 938 der Belparts Group BV erkannt. Gegen das erstinstanzliche Patentverletzungsurteil des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30. November 2021 – Az. 4b O 35/20) wird Belimo Berufung einlegen. Belimo ist der begründeten Ansicht, dass das im Verletzungsrechtsstreit angegriffene elektronisch druckunabhängige 6-Weg-Ventil das betreffende Patent nicht verletzt.
Ferner ist Belimo der begründeten Ansicht, dass auch dieses Patent nicht rechtsbeständig ist, und hat daher Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erhoben (Az. 4 Ni 25/20). Belimo kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um seine eigenen innovativen Produktentwicklungen für HLK-Anwendungen weltweit zu verteidigen.