Infrarotheizungen für niedrigere Bau- und Energiekosten

Die Konferenz Infrarotheizung: Wirtschaftlichkeit im Fokus im April 2025 zeigte das Potenzial von Infrarotheizungen für reduzierte Energie- und Baukosten bei neuen und sanierten Ein- und Mehrfamilienhäusern.

An der Konferenz nahmen Entscheider aus der Infrarotheizungsbranche, Immobilienwirtschaft, Gebäudeenergieberatung und dem Handwerk teil. Bild: IG Infrarot Deutschland
An der Konferenz nahmen Entscheider aus der Infrarotheizungsbranche, Immobilienwirtschaft, Gebäudeenergieberatung und dem Handwerk teil. Bild: IG Infrarot Deutschland

Infrarotheizungen entwickeln sich immer mehr vom Nischenprodukt zum Marktplayer im Heizungsmarkt. Sie können Ein- und Mehrfamilienhäuser zu teils erstaunlich niedrigen Energiekosten beheizen – vor allem im Zusammenspiel mit Photovoltaikanlagen. Zudem bieten sie Investoren bei Bauprojekten wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel durch eine höhere Mietrendite durch neue Geschäftsmodelle. 

Dies waren die zentralen Ergebnisse der Konferenz „Infrarotheizung: Wirtschaftlichkeit im Fokus“, die am 3. April 2025 in Würzburg stattgefunden hat. Bestätigt wurde dies durch zahlreiche Projektbeispiele aus dem Neubau und der Bestandssanierung, die unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet wurden. 

Deutlich wurde allerdings auch, dass vor allem regulatorische Rahmenbedingungen es aktuell noch verhindern, dass das volle Potenzial von Infrarotheizungen für das bezahlbare Bauen und Wohnen voll ausgeschöpft werden kann.

„Wir sind mehr als der Heizungsersatz im Hobbyraum. Wir bieten Systeme für klimaneutrale gesamteffiziente Gebäude und bezahlbare Wärme an“, betonte Lars Keussen, erster Vorsitzender des IG Infrarot Deutschland e.V, in seiner Eröffnungsrede. Im Sinne einer „echten Technologieoffenheit“ plädierte er dafür, dass das Ziel des Förderregimes smarte bezahlbare Lösungen sein sollten anstelle einer „eher einseitigen Förderung“. Infrarotheizungen seien leistbar, schnell und einfach zu installieren, wartungsfrei und langlebig. Und sie können mit Photovoltaikanlagen und Stromspeichern kombiniert werden.

Rahmenbedingungen im veränderten politischen Umfeld

Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden, warf einen Blick auf das veränderte politische Umfeld seit der vorgezogenen Bundestagswahl Ende Februar. Das Ziel der Ampel-Koalition, mit dem zu Januar 2024 geänderten Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG, im Volksmund Heizungsgesetz) die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme zu forcieren, habe zumindest kurzfristig das Gegenteil bewirkt.

Der Absatz von Wärmeerzeugern sei stark rückläufig und die bauliche Sanierungsrate unverändert. Gleichzeitig gäbe es ein Rekordniveau bei Baupreisen und Mieten. Es könne davon ausgegangen werden, dass es wesentliche Änderungen im GEG geben werde, sagte Oschatz. Bis diese allerdings beschlossen und ein neues Gesetz seien, könne es noch etwa eineinhalb bis zwei Jahre dauern. 

Bis dahin gelten für Stromdirektheizungen, zu denen Infrarotheizungen zählen, die Vorgaben im aktuellen GEG. Die Rechenregel zur Umsetzung der in § 71d verankerten Vorgabe, dass Heizungen künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, befindet sich laut Oschatz nun in einer Veröffentlichung von DIN Media mit dem Titel „Berechnung der Anteile erneuerbarer Energien nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024“.

Er konstatierte, dass Infrarotheizungen in zentralen Normen und Förderprogrammen nicht ausreichend behandelt werden. Vor allem in der DIN V 18599 werde diese Heiztechnik nur unzureichend berücksichtigt. Das führe zu einer systematischen Benachteiligung von Infrarotheizungen.

Oschatz sah aber auch diverse Faktoren, die positiv für Infrarotheizungen sind. So werde in der EPBD, der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive), die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gestellt. Durch die vergleichsweise niedrigen Investitions-, Montage- und Folgekosten könnten Infrarotheizungen hier punkten. Mit Blick auf die Emissionseffizienz beziehungsweise den Treibhausgaszyklus hätten Infrarotheizsysteme durch die kleine Zahl an Komponenten einen Vorteil. Dies reduziere die graue Energie der Systeme, also den gesamten Energieeinsatz von der Erzeugung über den Betrieb bis hin zur Entsorgung.

Weiterhin sollen bis 2050 alle Bestandsgebäude Nullemissionsgebäude sein. Hier sei der leichte Einbau in bestehende Gebäude zum Beispiel durch den einfachen Anschluss an das Hausstromnetz ein Vorteil. Und auch die Strompreissenkung, die aller Wahrscheinlichkeit nach kommen werde, sei vorteilhaft für elektrische Direktheizungen.

Steigende Nachfrage und mehr Projekte

„Die über Jahre dokumentierten Energiebilanzen zeigen, wie stark Infrarotheizungen zu einer hervorragenden Energiebilanz und niedrigen Energiekosten beitragen können“, resümierte Lars Keussen, Vorstand der IG Infrarot. Dazu komme die besondere Eigenschaft der hohen thermischen Behaglichkeit von Infrarotheizungen. Der Vorstand, die Referenten sowie andere Teilnehmer der Konferenz beobachten aktuell eine steigende Nachfrage nach Infrarotheizungen, was unter anderem mit den vergleichsweise niedrigen Anschaffungs- und Folgekosten und dem einfachen Einbau begründet wurde, sowie an Bauvorhaben mit Energiekonzepten aus Photovoltaik, Stromspeicher und Infrarotheizung.

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