Denn seit die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 9.6.2021 in Kraft trat, bündelt es die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA übersichtlicher und so sind Anträge weitaus einfacher zu stellen. Wichtig jedoch: alles muss vor der Auftragsvergabe online beantragt werden.
So werden sowohl der Heizungstausch als auch die Heizungserweiterung um erneuerbare Energien (Einzelmaßnahmen, BEG EM) mit einem Zuschuss von 20 bis 55% über die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt und über die BAFA ausbezahlt.
Nach einem kurzen Förderstopp ist es jetzt auch parallel wieder möglich sich über einen staatlichen Tilgungszuschuss die gleiche Zuschusshöhe in Form der KFW-Förderung zu sichern. Besonders interessant: Auch hier sind die Umfeldmaßnahmen, die die Wärmeversorgung während der Bausanierung bzw. der Heizungssanierung sichern, förderfähig.
Das heißt: Mobile Heizzentralen oder Aufheizgeräte zur Bauheizung oder zur Heizungsüberbrückung können in ein Angebot miteinbezogen werden, da sie zu den förderfähigen Maßnahmen gehören. Auch die Kosten für den dazugehörigen Energieträger gehören dazu.
Alternativ zu den Zuschüssen für die Bausanierung gibt auch die Möglichkeit sich Steuervorteile beim Finanzamt zu sichern. Anders als bei BAFA und KfW ist dies auch bei laufender Sanierung noch geltend machbar.
Wichtig zu wissen, die Kosten werden nur einmal gefördert, eine Kombination mit anderen Fördermitteln (wie über BAFA und KfW) ist also ausgeschlossen.