Neufassung DIN 14676 für Rauchwarnmelder
Der erste Teil behandelt „Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ von Rauchwarnmeldern. Teil 2 regelt die „Anforderungen an die Fachfirma“. Nach Ende der Einspruchsfrist soll die Norm im zweiten Quartal 2018 verbindlich in Kraft treten. Mit der Neufassung erhalten Hersteller, Anwender und Dienstleistungsfirmen einen verlässlichen Handlungsrahmen für die Zukunft.
Die E DIN 14676-1:2017 gibt u. a. umfangreiche Empfehlungen zur Anwendung vernetzter Rauchwarnmelder bis hin zum Einsatz in Smart Home Systemen. Darüber hinaus geht sie auf den Einsatz von Wärme-, Kohlenmonoxid- und Mehrfachsensorrauchwarnmeldern ein und macht detaillierte Angaben zur Montage in Wohnküchen und Küchen in offenen Bereichen.
Außerdem werden in der Norm drei Meldertypen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Inspektion definiert: Einzelmelder, Melder mit Teil-Ferninspektion und Melder mit kompletter Ferninspektion. Der bisher verwendete Begriff „Wartung“ wurde in diesem Zuge durch „Instandsetzung“ ersetzt und in einen eigenständigen Abschnitt überführt. Somit findet die Ferninspektion erstmals Eingang in die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder und macht den Weg frei für neue Technologien und Produkte.