Neue Förderrichtlinie „Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“
Gefördert werden große KWK-Anlagen zur Energieversorgung größerer Liegenschaften bzw. von Industrieanlagen sowie Anlagen zur Hausenergieversorgung bis 20 kW elektrischer Leistung. Eigens für die neue Richtlinie hat die NOW Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie eine Webseite mit einem Leitfaden zur Förderung eingerichtet: www.brennstoffzellen-kwk.de
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Gebietskörperschaften – nicht antragsberechtig sind Hersteller der Geräte bzw. Komponenten.
Die beihilfefähigen Kosten sind die im Vergleich zu einem herkömmlichen Kraftwerk oder Heizsystem mit derselben Kapazität zusätzlich anfallenden Investitionskosten. Die genaue Förderhöhe und weitere Details sind in den zur Richtlinie gehörenden Förderaufrufen geregelt. Um Fördermittel zu erhalten, muss bei Anwendungen im Bereich der Hausenergieversorgung eine Mindestanzahl von fünf Anlagen beantragt werden. Hier wird zwischen Beistellgeräten (die gesamten Kosten sind zuwendungsfähig) und Geräten mit integrierter Spitzenlastwärmeversorgung (abzüglich der Kosten des Spitzenlastkessels bzw. Brennwertheizkessels vergleichbarer Leistung) unterschieden.
Brennstoffzellen-KWK-Richtlinie im Rahmen des NIP
Die neue Brennstoffzellen-KWK-Richtlinie ist Teil des 2008 operativ gestarteten Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Das NIP führte dazu, dass erste Produkte die technische Marktreife hinsichtlich Funktion und Lebensdauer erlangt haben, aber aufgrund hoher Herstellkosten noch nicht die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erreichen konnten. Dies trifft besonders zu für die brennstoffzellenbasierte industrielle Kraft-Wärme-Kopplung und für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anwendungen im Bereich Hausenergie.
Um den nun anstehenden Markthochlauf zu unterstützen, werden im Rahmen dieser Förderbekanntmachung im Sinne einer Marktaktivierung Anreize geschaffen, um die Investitionskosten für die Brennstoffzellenanlagen zu verringern. Das Ziel ist es, hierdurch die Anzahl der produzierten Systeme zu steigern, so dass Skaleneffekte zur Reduzierung der Herstellkosten zum Tragen kommen.
Die Bekanntmachung des BMVI zur Förderrichtlinie sowie den Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie finden Sie hier:
http://www.now-gmbh.de/de/presse-aktuelles/2015/foerderrichtlinie-bz-fuer-kwk.html














