Kleinserien-Richtlinie in Kraft getreten

Seit dem 1. März 2018 gilt ein neues Förderprogramm des Umweltministeriums, das Produkte und Verfahren für den Klimaschutz fördert, die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben.

Neues Förderprogramm bringt Klima-Produkte in Serienproduktion (Bild: magele-picture/stock.adobe.com)
Neues Förderprogramm bringt Klima-Produkte in Serienproduktion (Bild: magele-picture/stock.adobe.com)

Die schnelle Marktdurchsetzung und der anschließende Sprung in die reguläre Serienproduktion neuartiger Erzeugnisse und Prozesse sind oft mit Schwierigkeiten verbunden. Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie möchte das Bundesumweltministerium nun mit Investitionszuschüssen Abhilfe schaffen.

Gefördert werden fünf verschiedene Technologien, die im Zuge eines Ideenwettbewerbs und dessen Auswertung durch ein Expertengremium ausgewählt wurden.

Auf drei Jahre begrenzte Förderung

Zu den fünf förderfähigen Innovationen zählen: Kleinstwasserkraftanlagen mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen und energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion. In Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, chemischen Prozessen oder Klärwerken könnten diese beispielsweise zum Einsatz kommen.

Gegenstand der Förderung sind zudem dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser wie Duschrinnen, -wannen oder -rohren mit Wärmetauscher. Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden sowie elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den fahrradgebundenen Lastenverkehr erhalten ebenso Fördermittel. Die Förderung von Lastenrädern ist Bestandteil des Sofortprogramms Saubere Luft.

Nachhaltige Marktetablierung

Förderfähig sind nur Vorhaben, die nach der Antragsbewilligung beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Unternehmen, Kommunen sowie weitere Organisationen können von der Förderung profitieren. Privatpersonen sind ebenfalls dazu berechtigt, Anträge für Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser zu stellen. Förderanträge zur Kleinserien-Richtlinie werden ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

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