KfW fördert Passivhaus weiterhin und umfangreicher
Zuletzt gab es bei Bauherren, Architekten, Bauträgern und Hausbanken Verunsicherung darüber, ob es ab dem 1. April 2016 für das Passivhaus überhaupt noch Fördermittel gibt oder ob diese künftig ausschließlich für KfW-Effizienzhäuser gewährt werden. Der Verband Pro Passivhaus e. V. hat jetzt darauf hingewiesen, dass die KfW-Förderung für das Passivhaus künftig sogar attraktiver wird. Erfüllt das geplante Passivhaus gleichzeitig die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus, wird es wie ein solches mit bis zu 100.000 € Darlehenssumme zu besonders günstigem Zinssatz gefördert. Außerdem gewährt die Förderbank bis zu 15 % (max. 15.000 €) Tilgungszuschuss.
Die Nachweisführung für die KfW können Passivhausplaner wie gewohnt mit dem PHPP (Passivhaus Projektierungspaket) erledigen. Das Passivhaus Institut hat für den April ein Update des Planungswerkzeugs angekündigt, mit dem dann die KfW-Nachweise erbracht werden können.
Auch vom neu gestalteten Förderprogramm zur Baubegleitung profitieren Passivhausbauherren in besonderem Maße. Es ermöglicht künftig auch bei Neubauten Zuschüsse für Leistungen von Energieeffizienzexperten. Dazu gehören die energetische Fachplanung oder die Zertifizierung von Passivhäusern. Der externe Sachverstand wird von der KfW mit bis zu 50 % bis maximal 4.000 € bezuschusst.