Gebäudeenergiegesetz – neuer Entwurf nicht mit Klimaschutzzielen vereinbar

Ende Mai legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den lange erwarteten Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Demnach sollen die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinspargesetz zusammengeführt werden.

Experten sparen nicht mit Kritik am Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Zu wenig Fortschritte bei der Energieeinsparung, keine vereinfachten Berechnungsverfahren. (Foto: Zukunft Altbau)
Experten sparen nicht mit Kritik am Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Zu wenig Fortschritte bei der Energieeinsparung, keine vereinfachten Berechnungsverfahren. (Foto: Zukunft Altbau)

Die Initiative Zukunft Altbau bemängelt die Vorschläge: „Ohne verschärfte Vorgaben sind die Klimaschutzziele im Gebäudebestand kaum zu erreichen“, zeigt sich Frank Hettler, Leiter von Zukunft Altbau, überzeugt. „Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht“, so Frank Hettler weiter.

Kaum Fortschritte über die Jahre

Für Hauseigentümer ändert sich mit dem neuen Entwurf fast nichts. Die Klimaschutzziele drohen auch über 2020 hinaus verfehlt zu werden, was Strafzahlungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen würde, kommen die europäischen Staaten der Vereinbarungen im Rahmen der Lastenverteilung nicht erfolgreich nach. Bereits geltendes Recht wird in dem neuen Gesetz zusammengefügt. So stagniert die Gesetzgebung – und das bereits seit zehn Jahren. Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Ambitionen und zukunftsorientierter Standards für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Fortschritte in der Gebäudeenergiebilanzierung bleiben aus, so dass wertvolle Zeit für notwendige Entwicklungen im Gebäudesektor verstreicht.

Die bisherigen Vorgaben, beispielsweise aus der EnEV, sind im Detail selbst für ausgewiesene Fachleute teils unverständlich und führen in der Baupraxis genauso wie bei der Förderung immer wieder zu Verwirrung. Es fehlen klare und einfache Vorgaben für alle Beteiligten beim Bau. Der Referentenentwurf wurde bislang lediglich von den Bundesministerien für Wirtschaft und Bau veröffentlicht. Noch fehlt Zustimmung des Bundesumweltministeriums, was die Uneinigkeit innerhalb der Regierung zeigt. Die Verbändeabstimmung soll bis Ende Juni 2019 abgeschlossen sein.

Europäische Nachbarn zeigen, wie es geht

Zahlreiche Bauexperten äußern sich besorgt über den Entwurf. Ihnen geht es um praktikable Standards und Berechnungsverfahren, um mit notwendigem Weitblick die Herkulesaufgabe Sanierung des Gebäudebestandes anzugehen. Die Energieberaterverbände in Baden-Württemberg, die Ingenieur- und Architektenkammern, der Verein der regionalen Energieagenturen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mit Zukunft Altbau in Sachen energetische Sanierung kooperieren, sehen den Entwurf ähnlich kritisch. Dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) fehlen klare Vorgaben sowie wirtschaftliche Impulse. Er empfiehlt gemeinsam mit einer wachsenden Anzahl von Institutionen und Experten eine CO2-Steuer auf alle fossilen Energieträger und Brennstoffe.

Die europäischen Nachbarn machen vor, wie es geht. Dänemark, Österreich, die Schweiz, Frankreich oder die Niederlande fördern einfachere Verfahren und ambitioniertere Standards. Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2006 konnte Deutschland hingegen keine nennenswerten Fortschritte aufweisen, obwohl sich Bautechniken erheblich weiterentwickelt haben. Hintergrund für den Referentenentwurf ist die EU-Gebäuderichtlinie, die für alle Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude oder Fast-Nullenergiehaus als Standard festlegt. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt dies bereits seit 2019. In Deutschland tut man sich mit Vereinfachungen in der Gesetzgebung jedoch schwer. Bleibt es dabei, werden die Klimaschutzziele deutlich verfehlt. Durch den erforderlichen Kauf von Kohlendioxid-Zertifikaten drohen hohe Ausgleichszahlungen an die Nachbarländer.

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