Das neue Jahr bringt mehr Fördergeld für die kleine Kraft-Wärme-Kopplung
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mini-KWK-Anlagen leisten durch hohe Brennstoffausnutzung sowie die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir haben deshalb die Förderbedingungen für besonders effiziente Anlagen verbessert“.
Die folgenden Änderungen steigern die Attraktivität und Wirksamkeit der Richtlinie: Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben, so dass sich die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment bessert. Zudem gibt es künftig eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+ 25 %). Dadurch werden die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert. Eine weitere Bonusförderung „Stromeffizienz“ (+ 60 %) wird Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, z. B. Brennstoffzellen, auslösen.
Durch diese Verbesserungen erhöht sich beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung von 1.500 auf 3.515 €. Mit der novellierten Richtlinie wird eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz umgesetzt.
Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Mini-KWK-Richtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de/programme und www.bafa.de.














