CO2-Preis: So verteuert sich das Heizen ab 2021

Klimaschutz hat seinen Preis, und das im wahrsten Sinne des Wortes: Bund und Länder haben sich im Zuge des Klimapakets auf einen CO2-Preis für fossile Energieträger geeinigt. Der Preis startet 2021 bei 25 €/t CO2 und steigt bis 2025 schrittweise auf 55 bis 65 €. Er macht das Heizen teurer und motiviert so zum Umstieg auf erneuerbare Energien.

CO2-Preis: So verteuert sich das Heizen ab 2021 bei einer durchschnittlichen Wohnung - Quelle: Minol
CO2-Preis: So verteuert sich das Heizen ab 2021 bei einer durchschnittlichen Wohnung - Quelle: Minol

„In den nächsten Jahren erhöhen sich die Heizkosten für Millionen Haushalte“, sagt Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol. „Gleichzeitig beobachten wir, dass Eigentümer, Vermieter und Verwalter viele Fragen haben. Zum Beispiel wie der CO2-Preis genau funktioniert, welche Kosten anstehen und was jetzt zu tun ist.“ Der Immobiliendienstleister hat Antworten auf die gängigsten Fragen.

Was bezweckt der CO2-Preis?
Der CO2-Preis gilt als wichtiges Mittel, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken und die Erderwärmung zu begrenzen. Aktuell kommen 14 % der CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor (private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen). Das entspricht 117 Mio. t CO2/a. Bis 2030 soll dieser Wert auf 72 Mio. t sinken – das ist ein Unterschied von ganzen 40 %. Jede Tonne CO2 kostet ab nächstem Jahr Geld. Ein vergleichbares System gibt es bereits mit dem europäischen Emissionshandelssystem, das CO2 in den Sektoren Industrie und Energiewirtschaft bepreist. Der CO2-Preis ist also nicht vollständig neu, sondern ergänzt ein bestehendes System und weitet es auf neue Sektoren aus.

Wer zahlt den CO2-Preis?
Den Preis pro Tonne zahlen diejenigen Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen. Dafür erhalten sie ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter spüren den Preis daher nur indirekt, wenn die Öl- und Gaspreise steigen und damit auch die Kosten für Wärme und Warmwasser. Der CO2-Preis gilt für folgende Energieträger: Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Bis 2025 ist der Preis festgesetzt, danach soll er über die Nachfrage nach Zertifikaten geregelt werden.

Was geschieht mit den Einnahmen?
Mit den Einnahmen finanziert die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen oder gleicht deren Kosten für die Bürger an anderer Stelle aus. Zum Beispiel soll die EEG-Umlage, mit der private Stromkunden den Ausbau erneuerbarer Energien mitfinanzieren, laut Bundesfinanzministerium um durchschnittlich circa 60 € im Jahr 2021 bis auf 103 € im Jahr 2025 sinken. Während Öl und Gas teurer werden, wird Strom also billiger. Das Geld fließt zudem in Förderprogramme, etwa zum Austausch von Ölheizungen und für den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Welche Mehrkosten entstehen beim Heizen?
Damit Eigentümer und Mieter schon jetzt wissen, welche Kosten auf sie zukommen, hat Minol umfangreiche Heizkostentabellen erstellt. Die basieren auf Verbrauchsinformationen von über 1,4 Millionen Wohneinheiten und sind unter www.minol.de/co2-heizkostenplus abrufbar. Die Tabellen zeigen die voraussichtlichen Mehrkosten pro Jahr durch den CO2-Preis, abhängig von der Wohnungsgröße, dem Alter der Gebäude- und Heizungstechnik und dem Brennstoff Gas oder Öl. „Besonders hoch sind die Kosten bei Ölheizungen und bei älteren, noch nicht gedämmten Gebäuden aus den Jahren vor 1980“, erklärt Peters. Als Beispiel nennt er die durchschnittliche Mietwohnung in Deutschland, die 71 m² groß ist. Wurde die Wohnung vor 1980 errichtet und wird sie von einer Ölheizung versorgt, steigen die jährlichen Heizkosten um 118 € (2021) und später 260 € (2025). Handelt es sich hingegen um eine neue, nach 2000 errichtete Wohnung mit einer modernen Erdgasheizung, beschränken sich die jährlichen Mehrkosten auf 27 € (2021) und später 60 € (2025).

Was können Vermieter und Mieter tun?
Mieter spüren den CO2-Preis also teils deutlich, kennen aber nicht immer den Hintergrund. „Vermieter und Verwalter können unsere Tabellen nutzen, um die Hausbewohner schon vorab zu informieren oder um spätere Rückfragen zur Heizkostenabrechnung zu beantworten“, sagt Peters. Bei älteren Häusern empfiehlt sich eine energetische Sanierung des Gebäudes und die Erneuerung der Heizungsanlage, inklusive der Einbeziehung erneuerbarer Energien. Ein erster Anhaltspunkt für konkrete Maßnahmen sind die Modernisierungstipps im Energieausweis. Sinnvoll ist zudem eine Energieberatung. Dabei werden auch staatliche Zuschüsse berücksichtigt. Zum Beispiel fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Austausch von Ölheizungen mit einer Prämie von bis zu 45 %. Einen bis zu 35-prozentigen Zuschuss gibt es für eine Heizungsanlage, die komplett auf erneuerbare Energien setzt. Das Klimapaket sieht zudem vor, dass die Programme der Förderbank KfW ausgebaut werden. Statt jede Förderung gesondert zu beantragen, können Interessenten dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alles in einem Antrag bündeln.

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