BVS und Netzwerk Schimmel e. V. stellen neue Schimmelpilzrichtlinie vor

Nur die professionelle Ursachenfindung des Befalls und die fachgerechte Schadenssanierung können das Auftreten von weiteren Schäden bei Schimmelpilzen in Objekten vermeiden. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) und das Netzwerk Schimmel e. V. haben aktuell die erweiterte „Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden - Erkennen, Bewerten und Instandsetzen“ veröffentlicht.

Wie sind Schimmelpilze zu vermeiden bzw. wie sieht eine fachgerechte Sanierung aus?
Wie sind Schimmelpilze zu vermeiden bzw. wie sieht eine fachgerechte Sanierung aus?

Die überarbeitete Richtlinie basiert auf der Arbeit des Netzwerks Schimmel e. V., die im Jahr 2004 aufgenommen und erstmalig im Jahre 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Aktuell wird die Richtlinie von führenden Verbänden der Sanierungsbranche, Fachverband Sanierung und Umwelt (FSU), Bundesverband Brand und Wasserschäden (BBW), Bundesverband Feuchte und Altbausanierung (BUFAS), aber auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt.
Anlass für die Weiterentwicklung der Richtlinie war der unterschiedliche Wissensstand zur Problematik von Schimmelpilzen in Innenräumen. Wie entsteht Schimmelpilz? Besteht eine gesundheitliche Gefahr durch Schimmelpilze? Wie sind Schimmelpilze zu vermeiden bzw. wie sieht eine fachgerechte Sanierung aus?

Inhalte der Schimmelpizrichtlinie und Neuerungen

Die Richtlinie beschreibt die systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls, empfiehlt Feststellungsverfahren inklusive der Schadensklassifizierung und ein darauf aufbauendes Instandsetzungskonzept. Sie beinhaltet einen detaillierten Maßnahmenkatalog, der alle Abschnitte - von der Erstbegehung über Sofortmaßnahmen bis zum Sanierungsplan - erläutert. Zudem bezieht die neueste Auflage der Richtlinie mikrobiologische Probenahmen (so genannte Aufmerksamkeitswerte) mit in die Bewertung ein.
In der Richtlinie wird deutlich, dass der Fachmann, der sich mit einem Schimmelpilzschaden auseinander setzt, seine eigenen Grenzen kennen muss und seine eigenen interdisziplinären Netzwerke dafür nutzt, um zu sachgerechten Lösungen beizutragen.  Für den Verbraucher gilt, dass er eine Mitwirkungspflicht hat und in dem Augenblick, in dem Schimmelpilzschäden im Innenraum entstehen, aktiv handeln muss. Bei Unsicherheiten ist es geboten, sich an entsprechende Fachleute zu wenden.

Know-how interdisziplinärer Fachbereiche

Bei der Erstellung der jetzigen überarbeiteten Fassung der Schimmelpilzrichtlinie wurden verschiedene Fachbereiche mit einbezogen, da Schimmelpilz ein interdisziplinäres Thema ist. Allein der BVS verfügt über zwölf Bundesfachbereiche, die eng und fachübergreifend miteinander arbeiten. So ist Schimmel beispielsweise sowohl für die Bereiche Bau als auch Innenraumhygiene relevant. Demzufolge bezieht die neue Richtlinie die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungswerte verschiedener Fachrichtungen mit ein.
Aufgrund der Komplexität und Verschiedenartigkeit der Schadensfälle sowie fehlender belastbarer Hintergrundwerte für einen mikrobiell-hygienisch bauüblichen Gebäudezustand gibt es bislang bei Schimmelpilzbewuchs in Innenräumen keine gesetzlich bindenden Grenz- oder Richtwerte. Allenfalls gibt es Bewertungshilfen für einen hygienischen Normalzustand. Insoweit wurden Aufmerksamkeitswerte in der neuen Schimmelpilzrichtlinie entwickelt, die z. B. dem Sachverständigen helfen sollen, in der täglichen Arbeit nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Der BVS und das Netzwerk Schimmel e. V. fordern bereits seit rund zehn Jahren wissenschaftliche Untersuchungen, die als Grundlagen im Umgang mit Schimmelpilz dienen. Beide Verbände sehen sich daher in der Pflicht, eine wissenschaftliche Orientierung mit Hilfe der Richtlinie zu geben.

Die neue Schimmelpilzrichtlinie kann als Print-Dokument gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 7,50 € zzgl. Versand beim BVS abgerufen werden.

 

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