Bis zu 45 % bei Ölkesseltausch
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderung:
- Was kann gefördert werden? Kessel, Installation, Inbetriebnahme, Umfeldmaßnahmen, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers (Investitionskosten), Lager und Transportsysteme. Anrechnungsfähige Kosten jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
- Gibt es eine Grenze? Die anrechnungsfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden maximal 50.000 € inklusive Steuern pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden betragen die maximal anrechnungsfähigen Kosten 3,5 Millionen € inklusive Steuern.
- Wie verhält es sich bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)? Bei Antragstellern, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 38 oder 41 AGVO fallen, sind die förderfähigen Kosten auf die Investitionsmehrkosten im Sinne von Artikel 38 Absatz 3und 41 Absatz 6 AGVO beschränkt.
- Wann erfolgt die Antragsstellung? Die Antragsstellung bleibt unverändert. Alle Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Soll ich die BAFA- oder KfW-Förderung nutzen? Bei Kesseln mit einer Leistung > 100 kW empfiehlt es sich beide Fördervarianten durchzurechnen. Häufig wird die BAFA-Förderung höher sein als die KfW-Förderung. Achtung: Beide Förderwege können NICHT (!) kumuliert werden.