Bundesumweltministerium: Schutz der Bevölkerung vor radioaktivem Radon
Zur neuen Taktik gehört u. a. die Reduzierung der Exposition gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen.
Edelgas birgt gesundheitliche Folgen
Der Innenraumschadstoff Radon führt schlimmstenfalls zu Lungenkrebs. Ein neues Strahlenschutzrecht regelt in Deutschland erstmals weitreichend den Schutz vor Radon. Der Radonmaßnahmenplan gilt als wichtiger Beitrag des Bundesumweltministeriums zum vorbeugenden Gesundheitsschutz.
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Beim Zerfall von natürlichen radioaktiven Stoffen im Boden entsteht Radon als Zwischenprodukt. Es kann aus dem Boden entweichen und die Raumluft von Gebäuden anreichern. Nach dem Rauchen von Tabak gilt Radon als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Regelungen und Schutzmaßnahmen
Grundlage des Radonmaßnahmenplans bilden die Vorschriften des Strahlenschutzrechts, die im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom in Deutschland umfassend erneuert wurden. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt nicht nur den Umgang mit sowie den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz, sondern erstmals auch den Schutz der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen.
Maßgeblich an der Erarbeitung der neuen Regelungen war das Bundesumweltministerium beteiligt, dass mit den einzelnen Bundesländern zusammenarbeitete. Bei Neu- und Bestandsbauten sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen bewertet und weiterentwickelt werden. Das Konzept sieht auch die Erarbeitung vertiefender zielgruppengerechter Informationsmöglichen zum Schutz vor Radon vor. Fachleuten und interessierte Bürgerinnen und Bürgern dient er zur Information über Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon in Deutschland.














