Haftungsfalle Hauseinführung

Alle Öffnungen in Kellerwand oder Bodenplatte für die Hausversorgung müssen wasser-, gas- und luftdicht verschlossen sein. Das verlangen die gültigen Normen und Richtlinien. Im Schadensfall müssen Planer und Versorgungsunternehmen nachweisen, dass die Hauseinführung fachgerecht nach den gültigen Standards geplant und ausgeführt wurde. Prüfergebnisse und praktische Erfahrungen zeigen, dass Baustellenlösungen häufig die hohen Anforderungen nur unzureichend erfüllen. Eine rechtssichere Lösung sind geprüfte Hauseinführungssysteme. Sie gelten heute als Stand der Technik.

Mit einem Zeichentrickfilm verdeutlicht der FHRK, wie wichtig die rechtzeitige Planung rechtssicherer Hauseinführungen ist.
Mit einem Zeichentrickfilm verdeutlicht der FHRK, wie wichtig die rechtzeitige Planung rechtssicherer Hauseinführungen ist.

Aufgegebener Bergbau, Flussbegradigungen und Tiefbauten, wie z. B. für U-Bahnen, verändern den Grundwasserstand. Hinzu kommen sintflutartige Regenfälle und steigende Hochwasserpegel. Das stellt an die Dichtheit von Hauseinführungen immer höhere Ansprüche. Ebenso wichtig ist die Gasdichtheit. Tritt über die Durchdringungen Schleichgas in das Gebäude, besteht die Gefahr einer Gasexplosion. Bei undichten Durchdringungen besteht zusätzlich die Gefahr unzulässiger Radongasanreicherung. Eine weitere kritische Anforderung an Hauseinführungen ist die Scher- und Auszugsfestigkeit der Rohre und Kabel, denn Setzungen von Gebäude und Erdreich, aber auch Baggerarbeiten belasten die Versorgungsleitungen. Alle die oben genannten Anforderungen können improvisierte Lösungen häufig nicht erfüllen.

Für geprüfte Hauseinführungssysteme sprechen auch wirtschaftliche Vorteile. So vereinfachen und verkürzen sie die Bauabwicklung und lassen - bei Verwendung von Leerrohren – jederzeit eine Nachbelegung oder einen Austausch zu, wenn neue technische Lösungen dieses erfordern.

Der Einbau fachgerechter Hauseinführungen lässt sich jedoch nur realisieren, wenn sie rechtzeitig geplant und vorbereitet wurden. Die Praxis zeigt, dass dies häufig versäumt wird. Versorgungsunternehmen erfahren oft erst von dem geplanten Hausanschluss, wenn der Rohbau bereits steht. Um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen, sollten ausführende Firmen in diesem Fall in geeigneter Form Bedenken anmelden.

 

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