„Legionellen-Leitfaden“ unterstützt mit praktischen Tipps

Die Novelle der Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber von zentralen Großanlagen zur Warmwasserbereitung unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Überprüfung des Wassers in ihren Warmwasserkreisläufen auf Legionellen. Betroffen sind tausende von Hausverwaltern und -eigentümern in Deutschland.

Überprüfung des Wassers auf Legionellen
Überprüfung des Wassers auf Legionellen

Ziel ist es, Gesundheitsgefahren durch Legionellen im Trinkwasser vorzubeugen. Der Stichtag für die erste abgeschlossene Überprüfung ist der 31. Dezember 2013. Der Energiemanager Techem hat eigens für die von der Pflicht Betroffenen einen Leitfaden verfasst, der die wichtigsten Fragen zur Legionellenprüfung und den dazu notwendigen Schritten beantwortet. Der Ratgeber beschreibt das Gefahrenpotenzial durch Legionellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten. Ebenso erfahren Vermieter und Mieter, wie sie mithelfen können, das Legionellenrisiko in den Hausleitungen zu senken.

Generell im Wasser enthalten, Gefahr beim Einatmen größerer Mengen

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die generell in Grund- und Oberflächenwasser enthalten sind und so auch ins Trinkwasser gelangen können. Obgleich das deutsche Trinkwasser zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln zählt, kann von diesen Bakterien hier eine Gesundheitsgefahr ausgehen – und zwar, wenn sie in hohen Konzentrationen vorliegen. Dazu können vor allem moderate Wassertemperaturen von 25 bis 55 °C und zu wenig Bewegung in den Wasserleitungen beitragen, wie es in Mehrfamilienhäusern vorkommen kann. Etwa beim Duschen über winzige Wassertröpfchen eingeatmet, können Legionellen dann die Legionärskrankheit auslösen, eine sehr schwere Form der Lungenentzündung, die zum Tod führen kann.

Der Gesetzgeber verpflichtet daher etliche Betreiber zentraler Warmwasseranlagen zu einer zeitnahen Probenahme und mikrobiologischen Analyse auf Legionellen. Dies gilt für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten (von denen mindestens eine vermietet ist) und einem Speichervolumen des Warmwasserbereiters von mehr als 400 l bzw. wenn der Wasserinhalt der Rohrleitungen ein bestimmtes Volumen überschreitet. Diese Untersuchungspflicht ist erstmals bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle drei Jahre zu erfüllen.

Der Leitfaden steht kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung: www.techem.de/legionellen-leitfaden

 

 

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