ZVKKW sieht viel Licht, aber auch ein wenig Schatten beim MAP

Seit dem 1. April 2015 werden Anträge zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“, kurz zum Marktanreizprogramm (MAP), beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach der Novelle der Richtlinien vom 11. März 2015 bearbeitet. Der ZVKKW begrüßt diese Neuauflage ausdrücklich, vor allem das insgesamt höhere Fördervolumen und die höheren Fördermittel für Wärmepumpen. Es gibt aber auch Punkte, die bei künftigen Änderungen berücksichtigt werden sollten.

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So werden z.B. Luft/Luft-Wärmepumpen völlig vernachlässigt, obwohl sie bei der EU-Energieeffizienzkennzeichnung positiv bewertet werden.
Das erklärte große Ziel der Bundesregierung ist es, die CO2-Emissionen und den Primärenergiebedarf zu senken. Dies sollte demnach auch die Bewertungsgrundlage aller Programme sein. Wenn man betrachtet, dass die Nutzung erneuerbarer Energiequellen 2014 auf 10 % stagnierte, ist die Novelle des MAP grundsätzlich begrüßenswert, denn gerade im Gebäudebereich kann man bei der Wärmebereitung aus erneuerbaren Quellen viel erreichen. Die Technik sollte jedoch bei der ökologischen Bewertung bzw. beim Vergleich mit anderen Lösungen im Hinblick auf CO2-Emissionen/Primärenergiebedarf im Betrieb betrachtet werden. So ist eine Wärmepumpe selbst mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,0 CO2-mäßig gesehen immer noch umweltfreundlicher als Gas – und mit dem höheren Anteil erneuerbarer Energien im Strommix ist der Primärenergiebedarf von Wärmepumpen noch geringer.

Positiv hervorzuheben sind folgende Verbesserungen:
∙    höheres Fördervolumen von 300 Mio. € im Jahr
∙    Verstetigung und Sicherheit der Fördermittel
∙    höhere Fördermittel für Wärmepumpen
∙    Inverteranlagen bei Luft/Wasser werden etwas besser gestellt
∙    Solar hat eine deutliche Aufwertung erfahren. (Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung. Zudem wird eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung zum ersten Mal eingeführt.)
∙    Mit der Innovationsförderung ist eine Förderung im Neubau wieder möglich.
∙    Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
∙    Die Optimierung von Anlagen wird gefördert. (Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird. Ferner ist die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen auch förderfähig.)

Kritisch sieht der ZVKKW jedoch, dass Luft/Luft-Wärmepumpen (unter 100 kW) nicht als „Raumheizung“ für den Wohnbereich oder kleinere kommerzielle Anwendungen in Betracht gezogen werden. Bei Niedrigenergie- bzw. Passivhäusern stellt sich jedoch die Frage, ob bei den geringen Leistungen wasserführende Systeme für die Beheizung noch eingesetzt werden oder ob Split-Anlagen (Luft/Luft) auch eingesetzt werden können. Ferner ermöglichen solche Systeme eine „nachträgliche“ energieeffiziente Sanierung im Bestand.

Das MAP bezieht sich auch auf das KfW-Programm „Eneuerbare Premium“ über 100 kW. Viele Unternehmen nehmen jedoch keinen Kredit auf, um in ihre Heizung bzw. ihr Klimasystem zu investieren. Luft/Luft-Wärmepumpen sind zwar in den KfW-Förderprogrammen, aber die Evaluierung 2013 zeigte, dass nur sehr wenig Förderanträge gestellt wurden. Das liegt unserer Ansicht nach vor allem daran, dass sich die Effizienzmessung am Output Wasser orientiert. Bei Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Messung jedoch schwierig und es gibt keine standardisierte Berechnungsmethode. Bei größeren Luft/Luft-Wärmepumpen wurden jedoch bisher keine „Zertifizierungen“ verlangt wie bei kleineren Wärmepumpen.

Der ZVKKW schlägt daher folgende Anpassungen für zukünftige Überarbeitungen des MAP vor:
∙    Unter 100 kW sollten Luft/Luft-Wärmepumpen für kleinere kommerzielle Anwendungen als effiziente Alternative für Raumwärme in Betracht gezogen werden.
∙    Analog zu EHPA-Siegel bei der BAFA für kleine Wärmepumpen sollten z.B. Eurovent-Werte zum Effizienznachweis für Luft/Luft-Wärmepumpen (z.B. VRF) benutzt werden.
∙    Ausweitung des MAP (= einmal Zuschusszahlung) auch für größere Wärmepumpen-Anlagen, um energieeffiziente Wärmepumpen (Luft, Wasser, Geothermie) sowohl im Neubau als auch in der Sanierung zu fördern (großes Potenzial zur CO2-Senkung).
∙    Gleichstellung von Luft/Luft-Wärmepumpen mit anderen Wärmepumpen-Systemen. So ist die Forderung nach einem Wärmemengenzähler mit Wasser zwar einfach und wirtschaftlich umzusetzen, bei Luft aber schwierig und nicht wirtschaftlich darstellbar, da es im Allgemeinen kein standardisiertes Verfahren gibt.
Es darf keine Ungleichbehandlung verschiedener Systeme geben. Vor allem sollten moderne umweltfreundliche Anlagen nicht mit dem Makel des Ausnahmecharakters versehen werden.
Im Sinne der umweltpolitischen Zielsetzung dürfen bestimmte Anlagen nicht ausgeschlossen und damit benachteiligt werden, was gleichzeitig zu Marktverzerrungen führt. Für diejenigen Bereiche, in denen sich die Rechts- bzw. Bewertungsgrundlagen (noch) nicht entsprechend an die Realitäten und den Stand der technischen Entwicklung anpassen lassen, sollte die Politik daher nur Vorgaben zu den zu erreichenden Zielen machen, den „Weg“ dort hin aber offen lassen und sich technikneutral verhalten. Entscheidend ist allein der Nutzen für die Umwelt.

www.zvkkw.de

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