Was bei der Sanierung von Abscheideranlagen zu beachten ist

Laut Gesetz sind Betreiber dazu verpflichtet, die ordnungs- und sachgemäße Funktion ihrer Abscheideranlagen sicherzustellen. Nach DIN 1999-100 besteht alle fünf Jahre die Pflicht zur Durchführung einer Generalinspektion durch einen Sachverständigen. Was ist zu tun, wenn Mängel vorhanden sind und eine Nachprüfung erforderlich ist? Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) hat die Antworten parat.

Defekter Schachtaufbau einer Abscheideranlage (Foto: GET)
Defekter Schachtaufbau einer Abscheideranlage (Foto: GET)

Bei Mängeln unterscheidet man zwischen Ordnungsmängeln und technischen Mängeln. Bei Ordnungsmängeln fehlen sehr oft Unterlagen wie ein Entwässerungsplan, ein Betriebstagebuch oder Nachweise für die Entsorgung oder die Eigenkontrolle. Es kommt vor, dass Wartungsnachweise oder Datenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel nicht vollständig sind. Der Betreiber kann einen Teil dieser Unterlagen selbst besorgen. Bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen hilft ein Prüfer der GET.

Neubau oder Sanierung?

Bei technischen Mängeln ist man auf fachliche Hilfe angewiesen. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung erfolgt eine Handlungsempfehlung zur Sanierung durch einen nach RAL-GZ 968 qualifizierten Sachverständigen. Statt einer teuren Sanierung kann auch ein Neubau sinnvoll sein. Beim Einbau einer Neuanlage sollte auf Qualitätsanlagen der GET-Hersteller mit Gütezeichen RAL-GZ 693 geachtet werden.

Die Qualifikation einer Fachfirma sollte bei der Auswahl des richtigen Unternehmens die wichtigste Rolle spielen. Es empfiehlt sich, auf einen Fachbetrieb mit WHG-Zulassung und ausreichenden Erfahrungen und Referenzen zu achten. Auf die ausgeführten Arbeiten gibt eine gute Sanierungsfirma eine Gewährleistung.

Eine Abscheideranlage muss dem Stand der Technik, den Normen sowie Richtlinien entsprechen. Die Anlage erfüllt diese Anforderungen nicht mehr, sobald bei der Generalinspektion Mängel festgestellt werden. Das kann zum Verlust der wasserrechtlichen Genehmigung führen. Darüber hinaus kann der Betreiber haftbar gemacht werden, sollten Umweltschäden entstehen. Die Mängelbeseitigung muss umgehend innerhalb der Frist erfolgen, die der Prüfer in seinem Prüfbericht vorgibt. Eine Fristverlängerung ist nach Absprache mit den zuständigen Behörden möglich.

Mehrere Möglichkeiten zur Abdichtung

Zusätzlich zu der Abscheideranlage muss auch das gesamte Zulaufsystem mit Schächten und Rinnen auf Dichtheit überprüft werden. Bei festgestellten Undichtigkeiten sollte eine weitgehende Untersuchung mittels Kamera oder die abschnittsweise Dichtheitsprüfung erfolgen. Der Einbau von Inlinern oder Partlinern zählt zu den gängigsten Abdichtungsverfahren. Ein teurer Neubau von Rohrleitungen in offener Bauweise lässt sich so vermeiden.

In der Regel handelt es sich bei Abscheideranlagen um allgemein bauaufsichtlich zugelassene Anlagen. Vorrangig regelt die Herstellung die Zulassung, aber auch die Verwendung. Entsprechend der Bauartzulassung muss die Anlage instand gesetzt werden, wenn die Innenbeschichtung defekt ist.

Ein wiederkehrendes Problem einer Abscheideranlage stellt oft die Dichtheit dar. Mehrere Möglichkeiten stehen zur Abdichtung zur Verfügung. Dabei sollte bei der fachgerechten Schadensbehebung auf geeignetes Material geachtet werden. Das ist abhängig von der Art (Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider) und Position (Fahr- oder Grünbereich) der Anlage.

Nach der Sanierung muss erneut eine Prüfung durch einen unabhängigen Fachkundigen erfolgen. Bei der Nachprüfung wird untersucht, ob die Mängel behoben wurden. Ein Bericht dokumentiert das Ergebnis.
 

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