UBA-Positivliste lässt auf sich warten
Wie das UBA am 30. Juli 2014 bekannt gab, wurde das Dokument entsprechend europarechtlicher Vorgaben bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Aufgrund von „Nachfragen der Kommission“ verzögere sich jedoch die Veröffentlichung; aktuell warten UBA und Bundesgesundheitsministerium auf eine Antwort der Kommission. „Sofern sich aus der Antwort keine zwingenden Hinderungsgründe ergeben, wird die Bewertungsgrundlage veröffentlicht werden“, so das Umweltbundesamt.
Der Startschuss ist dann noch später
In diesem Zusammenhang erklärte das UBA explizit, dass die Zweijahresfrist bis zur Verbindlichkeit der Bewertungsgrundlage erst mit dem Datum der Veröffentlichung beginnt. „Aus rechtlicher Sicht dürfen also weiterhin noch andere, in der Empfehlung nicht genannte metallene Werkstoffe verwendet werden, sofern sie die allgemeinen Anforderungen des § 17 Absatz 1 Trinkwasserverordnung erfüllen“, so das Umweltbundesamt. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der zum 1. Dezember 2013 abgesenkte Blei-Grenzwert (10 Mikrogramm pro Liter) eingehalten wird.
Vor diesem Hintergrund weist die Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI) darauf hin, dass Forderungen nach Abgabe von Konformitätserklärungen seitens des Großhandels und des Handwerks entsprechend UBA-Bewertungsgrundlage verfrüht sind.
Das gilt insbesondere für wiederkehrende Aufforderungen, „ab sofort“ nur noch Produkte aus Werkstoffen gemäß UBA-Werkstoffliste zu liefern. „Dies ignoriert nicht nur die zweijährige Übergangszeit, die den Herstellern zur Umstellung der Werkstoffe zugestanden wird“, so Andreas Dornbracht, Vorsitzender der AGSI. „Vielmehr ist die im aktuellen Entwurf der Bewertungsgrundlage vom 4. 9. 2013 enthaltene Positivliste auch noch nicht vollständig und wird sukzessive erweitert. So befinden sich derzeit verschiedene Werkstoffe in der Prüfung zur Aufnahme in die Liste“.
Das UBA hat bereits angekündigt, nach einer positiven Rückmeldung der EU-Kommission eine aktualisierte, um diverse weitere Werkstoffe ergänzte Fassung der Werkstoffliste zu veröffentlichen.
Angesichts dessen betont die AGSI ausdrücklich, dass Erklärungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt darüber, dass andere als in dem Positivlistenentwurf des UBA genannte Werkstoffe nicht verwendet werden, verfrüht und nicht sachgerecht wären.