Staatliche Finanzspritzen für „Altersgerechtes Umbauen“ auf 75 Mio. Euro aufgestockt

Seit dem 3. Januar 2017 können Mieter und private Eigentümer wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in privaten Wohnräumen bei der KfW-Bankengruppe beantragen. Damit wird barrierefreies Wohnen vom Staat in diesem Jahr wieder stärker gefördert.

Begehrt, aber begrenzt: die staatlichen Finanzspritzen für den altersgerechten Umbau u. a. von Badezimmern - Quelle: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)/Shutterstock@thodonal88
Begehrt, aber begrenzt: die staatlichen Finanzspritzen für den altersgerechten Umbau u. a. von Badezimmern - Quelle: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)/Shutterstock@thodonal88

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt 2017 dafür 75 Mio. Euro zur Verfügung, rund 26 Mio. Euro mehr als im vergangenen Jahr. „Wir sind sehr glücklich über die Neuauflage des KfW-Programms 455, denn sie bringt nicht nur uns wichtige Planungssicherheit“, sagt Jens J. Wischmann, Sprecher der Aktion Barrierefreies Bad.

Mehr Informationen, mehr Transparenz
Die unter der BMUB-Schirmherrschaft stehende Initiative kann in den nächsten Wochen und Monaten ihren Informationsaufgaben mit erhöhter Intensität nachkommen. Davon profitieren vor allem Endverbraucher und Sanitärausstatter, denn die werden nun verstärkt über die aktuellen Möglichkeiten der Förderung von altersgerechten Badumbauten auf dem Laufenden gehalten.
„Im Vorjahr waren die Töpfe bekanntlich schon Ende Juli leer“, erinnert Wischmann. Wie der Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) weiter erklärt, habe man direkt nach deren Veröffentlichung über die Neuauflage in den eigenen digitalen Medien berichtet – mit guter Resonanz. So wurde zum schnellen Handeln motiviert.

Abbau von Bürokratie
Sanitärausstatter sollten ihre Kunden möglichst früh über die staatlichen Zuschüsse informieren. Bei einer Mindestinvestition von 2.000 Euro sind bis zu 5.000 Euro an Fördermitteln möglich. Die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine angemessene Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtischen zählen u. a., wie bisher, zu den förderfähigen Maßnahmen.
Neu ist, dass diese Mittel ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden können. Hierzu muss man sich registrieren und ein Postident-Verfahren durchlaufen. Mit einer entsprechenden Vollmacht lässt sich der Antrag nun auch über eine dritte Person stellen. Hierzu gehören Verwandte, Freunde oder der Sanitärausstatter selbst, der die Umbaumaßnahmen betreut. Die Förderzusage erhält man laut KfW sofort.
Nach Abschluss der Arbeiten reicht es nun aus, wenn der Auftraggeber detaillierte Originalrechnungen und gegebenenfalls andere Nachweise zehn Jahre lang aufbewahrt und bei einer Überprüfung auf Verlangen vorlegt. Damit wurde Bürokratie abgebaut, was den Vorgang für alle Beteiligten erleichtert.

Informationen und Hilfe
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite erhältlich. Die Aktion Barrierefreies Bad stellt auf ihrer Website ein aktualisiertes Glossar zum Thema „Barrierefreies Bad“ als Download zur Verfügung.

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