Positivliste für Metalle als Bewertungsgrundlage veröffentlicht
Aufgrund der aktuell gültigen Grenzwerte ist es sinnvoll, bereits heute schon Bauteile aus metallenen Werkstoffen entsprechend der UBA-Positivliste einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweist die Ulmer Wieland-Werke AG auf ihr Portfolio an Sanitärwerkstoffen, die bereits auf der UBA-Liste verzeichnet sind und allen Beteiligten damit langfristige Planungssicherheit geben.
„Angeführt von unserer bleifreien Premium-Legierung CUPHIN bieten wir mit unserem Werkstoff-Portfolio verordnungskonforme technische Lösungen für alle relevanten Einsatzbereiche und Bauteile in der Trinkwasser-Installation, vom Wasserzähler bis zur Entnahmearmatur“, erklärt Timo Allmendinger, Leiter Technisches Marketing im Press-/Ziehbereich bei der Wieland-Werke AG.
Laut Mitteilung des UBA wurde die Bewertungsgrundlage am 10. April 2015 wirksam. Im Originaltext auf der UBA-Webseite heißt es: „Mit diesem Datum beginnt die zweijährige Übergangsfrist nach § 17 Abs. 3 TrinkwV 2001, welche am 10. April 2017 endet“.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien