Positivliste für Metalle als Bewertungsgrundlage veröffentlicht

Anfang April 2015 gab das Umweltbundesamt (UBA) seine Positivliste für hygienisch geeignete metallene Trinkwasserwerkstoffe in der lang erwarteten Fassung als „Bewertungsgrundlage“ bekannt. Damit hat die Liste weit mehr als einen Empfehlungscharakter – sie wird nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist rechtlich verbindlich in ihrer Anwendung. Dies gilt dann sowohl für den Einbau von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser als auch für deren Zertifizierung.

Stangenmaterial der Wieland-Werke AG für die Herstellung von Sanitärarmaturen
Stangenmaterial der Wieland-Werke AG für die Herstellung von Sanitärarmaturen

Aufgrund der aktuell gültigen Grenzwerte ist es sinnvoll, bereits heute schon Bauteile aus metallenen Werkstoffen entsprechend der UBA-Positivliste einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweist die Ulmer Wieland-Werke AG auf ihr Portfolio an Sanitärwerkstoffen, die bereits auf der UBA-Liste verzeichnet sind und allen Beteiligten damit langfristige Planungssicherheit geben.
„Angeführt von unserer bleifreien Premium-Legierung CUPHIN bieten wir mit unserem Werkstoff-Portfolio verordnungskonforme technische Lösungen für alle relevanten Einsatzbereiche und Bauteile in der Trinkwasser-Installation, vom Wasserzähler bis zur Entnahmearmatur“, erklärt Timo Allmendinger, Leiter Technisches Marketing im Press-/Ziehbereich bei der Wieland-Werke AG.
Laut Mitteilung des UBA wurde die Bewertungsgrundlage am 10. April 2015 wirksam. Im Originaltext auf der UBA-Webseite heißt es: „Mit diesem Datum beginnt die zweijährige Übergangsfrist nach § 17 Abs. 3 TrinkwV 2001, welche am 10. April 2017 endet“.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien

 

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