Neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs
In den neuen Bestätigungsformularen werden ab sofort bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und vorliegende Berechnungsergebnisse des hydraulischen Abgleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abgefragt. Die nachzuweisenden Leistungen, wie gewohnt auf Seite 2 des Formulars, wurden praxisnah überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Abgleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Verfahren zulässig. Das so genannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist zum 31.Dezember 2016 befristet. Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Software-Berechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Verfahren B schon heute Voraussetzung.
Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen für die Software-Berechnung angeboten.