Neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ entwickelte in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. Zusätzlich zum gewohnten Formular „Einzelmaßnahme“ für den hydraulischen Abgleich steht nun ebenfalls ein Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses bzw. Sanierung zu einem Effizienzhaus zur Verfügung.

Das Formular für die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs bei Einzelmaßnahmen
Das Formular für die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs bei Einzelmaßnahmen

In den neuen Bestätigungsformularen werden ab sofort bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und vorliegende Berechnungsergebnisse des hydraulischen Abgleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abgefragt. Die nachzuweisenden Leistungen, wie gewohnt auf Seite 2 des Formulars, wurden praxisnah überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Abgleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.

Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Verfahren zulässig. Das so genannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist zum 31.Dezember 2016 befristet. Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Software-Berechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Verfahren B schon heute Voraussetzung.

Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen für die Software-Berechnung angeboten.

 

 

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