In einem Pufferspeicher wird die Wärme aus Solar- und Geothermie, Fernwärme, Wärmerückgewinnung oder traditionellen Wärmeerzeugern wie Öl-, Gas- oder Feststoffkesseln gesammelt und auf die Wohnungsstationen verteilt. Jede Wohnungsstation verfügt über eine integrierte Frischwasserstation, die das Trinkwasser nur bei Bedarf und ohne Speicher im Durchfluss erwärmt. Während Systeme zur zentralen Trinkwassererwärmung, die mit Speichern > 400 l oder Leitungsvolumina zwischen Trinkwassererwärmer und Zapfstellen > 3 l arbeiten, in vermietetem Wohnraum regelmäßige Legionellen-Prüfungen bestehen müssen, greift bei optimal geplanten Anlagen mit Wohnungsstationen die 3 l-Regel. Beträgt der Leitungsinhalt zwischen Frischwassersystem der Wohnungsstation und allen Zapfstellen weniger als 3 Liter, so ist keine regelmäßige Legionellen-Prüfung erforderlich. Das bedeutet, bei einem Rohrdurchmesser von DN 10 kann die Rohrleitung 37 m, bei DN 25 nur 6 m lang sein.