LUNOS informiert über Schallschutzmaßnahmen bei der dezentralen Lüftung
Doch reicht eine solche Maßnahme heutzutage nicht mehr aus, da schon ein großer Teil des Gebäudebestands der Energieeinsparverordnung entspricht. Diese schreibt eine dichte Bauweise vor, die eine Lüftung aufgrund der Schimmelgefahr, ob nun mechanisch oder frei, zwingend erfordert. Offene Fenster bringen aber nicht nur die frische Luft ins Haus, sondern gerade auch den Lärm von draußen.
Die Lösung war in der Vergangenheit meist der so genannte „Schalldämmlüfter“. Dieses Gerät sollte nur in den Schlafräumen montiert werden, um nachts die Frischluftversorgung zu gewährleisten. Eine solche Maßnahme nur für Einzelräume entspricht aber weder der aktuellen EnEV, noch ist sie raumklimatisch unproblematisch. Werden nur Einzelräume mit einer Schallschutz-Lüftungsmaßnahme versehen, gibt es meist bauphysikalische Probleme, die sich über erhöhte Feuchtigkeit bemerkbar machen.
Idealerweise sollte bei Schallschutzmaßnahmen die Lüftung nach der dem Stand der Technik entsprechenden DIN 1946-6 geplant und montiert werden. Damit ist sichergestellt, dass die Lüftung auch der aktuellen EnEV entspricht.
Weitere Informationen zur Lüftung mit Schallschutz erhalten Interessierte in der neuen Broschüre „LUNOS kontrollierte Schalldämmlüftung“ auf www.lunos.de im Download-Bereich.