Legionellenprüfung: Eine erste Bilanz

Der Energiemanager Techem ging im Rahmen seines „Frankfurter Abends“ am Vorabend der ISH-Messe der Frage nach, welche Erfahrungen Wohnungswirtschaft, Dienstleister und Gesundheitsämter seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Herbst 2012 mit der Umsetzung der Verordnung gemacht haben.

v.l.n.r.: Hellmuth Simon (SGS Institut Fresenius), Susanne Kreibe-Förster (GAGFAH), Ingeborg Esser (GdW Bundesverband dt. Wohnungs- u. Immobilienunternehmen), Hans-Lothar Schäfer (Techem)
v.l.n.r.: Hellmuth Simon (SGS Institut Fresenius), Susanne Kreibe-Förster (GAGFAH), Ingeborg Esser (GdW Bundesverband dt. Wohnungs- u. Immobilienunternehmen), Hans-Lothar Schäfer (Techem)

Die Verordnung schreibt eine regelmäßige Legionellenprüfung für Mehrfamilienhäuser vor. Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es die Gesundheit nicht beeinträchtigt.

Namhafte Experten diskutierten über Aufgaben für Wohneigentümer, Bewohner, Versorger und Gesundheitsämter und wie sich die Risiken einer Legionelleninfektion vermeiden lassen. Ein erstes Fazit zogen am Runden Tisch im Messeturm Frankfurt: Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), Susanne Kreibe-Förster (Prokuristin und Ressortleiterin Immobilienbewirtschaftung, GAGFAH), Hans-Lothar Schäfer (Vorsitzender der Geschäftsführung der Techem GmbH) und Hellmuth Simon (Standortleiter Environmental Services im Labor Taunusstein, SGS Institut Fresenius).

Nicht bis zum Pflichttermin warten

Die im Herbst 2012 erneut novellierte Trinkwasserverordnung hat der Wohnungswirtschaft einen Aufschub bei der Erstbeprobung zur Warmwasseranalyse in Gebäuden gewährt, um einem „Meldestau“ in 2012 vorzubeugen. Die Untersuchung sollte dennoch zeitnah erfolgen, um sowohl die Gesundheit der Mieter zu schützen als auch einem möglichen Meldestau in 2013 entgegenzuwirken, so die gemeinsame Einschätzung der Experten. Gesetzliche Vorgaben müssen im Sinne der Gesundheit der Bewohner eingehalten und im vorgesehenen Zeitkorridor abgearbeitet werden. GAGFAH GROUP gehe hier mit gutem Beispiel voran. Darüber bestand Einigkeit am Tisch.

„Wir begrüßen die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung ausdrücklich, denn die Wohnungswirtschaft ist sich ihrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwassererwärmungsanlagen und der Trinkwasserinstallationen in ihren Gebäuden sehr wohl bewusst“, bringt es Ingeborg Esser auf den Punkt. „Allerdings ist es für uns schwer nachvollziehbar, dass diese für die Wohnungsunternehmen, Gebäudeeigentümer und Immobilienverwalter so wichtige Änderung des Überprüfungsturnus erst so spät erfolgte“. Sie regt an, nach Ablauf der Frist für die erstmalige Überprüfung auf Legionellen eine wissenschaftliche Untersuchung zum Umfang der Legionellenkontamination durchzuführen. Anhand dieser Ergebnisse sollten die Erfordernisse und Maßnahmen aus der Trinkwasserverordnung erneut geprüft werden.

Die ersten Erfahrungen aus Sicht eines Dienstleisters kommentierte Hans-Lothar Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung von Techem: „Viele Verwalter und Eigentümer nutzen die durch die Verschiebung der Beprobungsfrist auf den 31. 12. 2013 gewonnene Zeit dazu, eine Präventivberatung in ihren Liegenschaften durchführen zu lassen und der eigentlichen Probenahme voranzustellen“. Dies könne dazu beitragen, einen Legionellenbefall von Anfang an zu vermeiden. Kunden, die bereits einen Positivbefund hätten, fragten immer häufiger eine Sanierungsberatung an. Sie schätzten an Techem gerade in dieser Situation einen ganzheitlichen Dienstleistungsansatz. „Wir haben die Kompetenz im eigenen Haus, unsere Ingenieure aus dem Contracting-Bereich kennen sich bestens mit Trinkwasseranlagen und deren ordnungsgemäßen Betrieb aus. Mit SGS Institut Fresenius haben wir außerdem einen starken Partner an unserer Seite“.

Hellmuth Simon, Standortleiter Environmental Services bei dem Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius ergänzt: „Wir freuen uns, die Zusammenarbeit mit Techem weiter zu intensivieren. Wir sind personell und methodisch sehr gut aufgestellt, um die Anfragen der Wohnungswirtschaft zu bearbeiten. Vermieter von Wohneigentum sollten jedoch wissen, dass die Bearbeitungszeit in unseren Laboren insgesamt 14 Werktage dauern kann. Der Grund hierfür ist der aufwändige Analyseprozess, bei dem geprüft wird, ob Wasserproben von Legionellen befallen sind. Weiterhin sollte jeder Immobilienbesitzer Zeit für die Probenentnahme einplanen, die die Kollegen von Techem im Vorfeld der Untersuchung vornehmen“.

Mitarbeit der Mieter erleichtert Legionellenprüfung

Erste Erfolge kann die GAGFAH GROUP vermelden, die sich zeitnah den gesetzlichen Anforderungen gestellt hat. „Wir haben bereits jetzt zu über 90 Prozent die notwendigen orientierenden Beprobungen gemeinsam mit unserem Exklusiv-Partner Techem erledigt. Bei der GAGFAH GROUP müssen rund 3.000 dieser zentralen Warmwasseraufbereitungsanlagen deutschlandweit überprüft werden. Wichtig ist: Wir sind auf die Mithilfe unserer Mieter angewiesen. Dort, wo ein positives Ergebnis einer Beprobung vorliegt, müssen die Mieter mit uns zusammenarbeiten. Da wir umfangreich informieren und aufklären, war die Zusammenarbeit mit unseren Kunden an fast allen Stellen schnell und erfolgreich“, so Susanne Kreibe-Förster, Leiterin Zentrale Immobilienbewirtschaftung der GAGFAH GROUP.

 

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