Horst Seehofer blockiert Energiewende im Gebäudebereich

Der bayerische Ministerpräsident Seehofer blockiert erneut ein wichtiges Energiewendevorhaben von Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel. Wie aus Koalitionskreisen bekannt wurde, hat Seehofer sich gestern nun doch gegen die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen ausgesprochen, falls dieser, wie von allen anderen Vertretern aus Bund und Ländern vorgeschlagen, durch die Einführung eines Sockelbetrags beim so genannten Handwerkerbonus gegenfinanziert werden sollte. Dabei habe er erneut mit dem Bruch der Koalition gedroht, sollten sich SPD und CDU durchsetzen wollen.

DENEFF-Vorstandsvorsitzender Carsten Müller appelliert an die Politik, verbindliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen.
DENEFF-Vorstandsvorsitzender Carsten Müller appelliert an die Politik, verbindliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen.

Aus Sicht der Energieeffizienzbranche ist es ein desaströses Signal. Keine hundert Tage nach Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung blockiere Seehofer eines dessen wichtigsten Instrumente: „Horst Seehofer ist die größte Gefahr für die deutsche Energiewende. Nach dem Angriff auf die Stromtrassen opfert er nun nicht nur ein weiteres Mal die Klimaschutzziele. Er verweigert auch tausenden Eigenheimbesitzer die Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung und damit die Einsparung von Milliarden Euro Energiekosten, die nun weiter an Putin und die Scheichs fließen.
Der heimischen Wirtschaft, auch der bayerischen, hat er damit einen echten Bärendienst geleistet. Seehofers unentwegtes Erpressen der Koalition und sein agieren aus machttaktischen Gründen sind eine gefährliche Belastung – für die Energiewende und für eine verlässliche Energiepolitik in Deutschland“, so Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF).

Wackel-Ministerpräsident

Erst im Dezember 2014 hatte er sich vor dem CSU-Parteitag für mehr Steueranreize bei der Energetischen Gebäudesanierung und im Juli 2014 noch vollmundig für die „Förderungen steuerlicher Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen sowie für eine Vereinfachung von Förderprogrammen“ im Bund ausgesprochen. „Wir fordern den Ministerpräsidenten auf, die Planungen nicht weiter zu blockieren. Die Energiewende ist nur zu schaffen, wenn verlässliche, ambitionierte Rahmen gesetzt werden. Das ständige hin und her verhindert Investitionen und schadet der Wirtschaft, Hausbesitzern und der Umwelt gleichermaßen“, so Müller abschließend.

Nach nicht einmal 100 Tagen erstes NAPE-Kernvorhaben zerredet

Die steuerliche Förderung war bereits im Energiewendepaket nach dem Reaktorunglück in Fukushima ein Kernvorhaben der damaligen Bundesregierung. Nachdem der erste Anlauf damals am Wiederstand der Länder scheiterte, die sich nicht nach dem üblichen Verteilschlüssel an der Finanzierung beteiligen wollten, wurde der Bundesanteil alternativ zur Aufstockung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms verwandt. Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 4. Dezember 2014 sah der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) erneut eine Steuerförderung für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden vor. Zur Gegenfinanzierung wurde vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35 a EStG) künftig nur noch bei Beiträgen oberhalb von 300 € zu gewähren. Mit erwarteten Energieeinsparungen von 40 Petajoule (PJ) bis 2020 ist die Steuerförderung eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans, dessen Sofortmaßnahmen insgesamt 350 bis 380 PJ Energieeinsparungen anstoßen sollen.

www.deneff.org

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