Hochwasserschutzgesetz II

Bundestag erlaubt weiterhin Modernisierung von Ölheizungen
Das neue Hochwasserschutzgesetz II soll erst Anfang 2018 in Kraft treten, sorgt aber jetzt schon für Verwirrung. Entgegen einigen Pressemeldungen können bestehende Anlagen auch zukünftig mit neuen Ölheizgeräten und Heizöltanks modernisiert werden.

Das Hochwasserschutzgesetz II ermöglicht weiterhin den Einbau neuer Ölheizgeräte im Rahmen einer Modernisierung in Überschwemmungsgebieten. Foto: IWO
Das Hochwasserschutzgesetz II ermöglicht weiterhin den Einbau neuer Ölheizgeräte im Rahmen einer Modernisierung in Überschwemmungsgebieten. Foto: IWO

Der Bundestag verabschiedete Mitte Mai 2017 ein Gesetz, das Deutschland einen besseren Schutz vor Hochwasser bieten soll. Künftig dürfen keine neuen Ölheizungen in von Hochwasser bedrohten Regionen installiert werden. Bereits existierende Heizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten müssen über die kommenden fünf Jahre hochwasserfest gemacht werden. Neue Ölheizungen sind künftig verboten, wenn es eine Alternative gibt – zu vertretbaren Kosten.
„Das neue Gesetz ermöglicht in Überschwemmungsgebieten weiterhin im Rahmen einer Modernisierung den Einbau neuer Ölheizgeräte oder auch die Modernisierung von Heizöltanks bei bestehenden Anlagen“, erklärt Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO).
Die unklaren Presseberichte resultierten laut Willig aus einer Begriffsverwirrung. Im neuen Gesetz sei ausdrücklich von Heizölverbraucheranlagen die Rede. Dieser Begriff dürfe jedoch nicht mit Ölheizung gleichgesetzt werden.
Die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung/ und die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 791) besagen im Hinblick auf Wohngebäude, dass eine Heizölverbraucheranlage im Sinne des Wasserrechts eine Anlage zur Lagerung ist. Deshalb ist ein Kesseltausch im Rahmen einer Heizungsmodernisierung nicht von den Vorschriften zum Hochwasserschutz betroffen.
Eine bereits vorhandene Anlage kann auch beim Tausch des Heizöltanks weiter betrieben werden. Der Tausch stellt lediglich eine wesentliche Änderung der Heizölverbraucheranlage dar. Allerdings muss für eine hochwassersichere Ausführung gesorgt werden, klärt die IWO auf.
Der komplette Neubau einer Heizölverbraucheranlage in Überschwemmungsgebieten wird zwar durch das neue Gesetz verboten, allerdings ist dieser unter bestimmten Bedingungen noch möglich. Und zwar dann, wenn keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.
Das Institut für Wärme und Oeltechnik weist darauf hin, dass in Hochwasserrisikogebieten weiterhin neue Heizölverbraucheranlagen installiert werden dürfen – wenn die Anlagen hochwassersicher sind.

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