Erneuerbare Energien als Heizquelle immer beliebter

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis, Wiesbaden) werden mehr als 60 Prozent der knapp 110.000 im vergangenen Jahr fertig gestellten Neubauten ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt.

 VQC-Sachverständiger Dipl.-Ing. Volker Böhm beim Check einer Heizungsanlag (Foto: vqc)
VQC-Sachverständiger Dipl.-Ing. Volker Böhm beim Check einer Heizungsanlag (Foto: vqc)

Erfolgt die Beheizung des Neubaus primär durch erneuerbare Energien, geschieht das vorwiegend mit Umweltthermieanlagen (66,5 Prozent), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen. Alternativ genutzt werden auch Geothermieanlagen (18,1 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen.

Anlagen stellen hohe Anforderungen an Bauqualität

Nach Auffassung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (VQC) stellen solche ökologisch sinnvollen und technologisch innovativen Heizsysteme sehr hohe Anforderungen an die Bauqualität. Der VQC-Vorsitzender Udo Schumacher-Ritz weist darauf hin, dass zum einen die Anlage in Bezug auf die Heizleistung ausreichend geplant sein muss, damit die Bewohner an kalten Wintertagen nicht frösteln. „Denn im Gegenteil zur altherkömmlichen Heizung stellen Umweltthermie- und Geothermieanlagen nicht unendlich viel Energie zur Verfügung. Zum anderen rächen sich auch kleinste Verarbeitungsfehler bei der Bauausführung. Handwerkliche Mängel können dazu führen, dass das Haus nicht die notwendige Luftdichtheit aufweist, zu viel warme Luft nach außen entweichen kann und somit trotz einer eigentlich ausreichend dimensionierten Heizungsanlage nicht genügend Wärme zur Verfügung steht“, so Schumacher-Ritz weiter.

Bei Nichteinhaltung der Luftdichtheit droht Rückzahlung der Fördergelder

Besonders im Bereich von Rohr- oder Leitungsdurchführungen muss darauf geachtet werden, dass diese mit hochwertigen Materialien abgedichtet werden. Nur so lässt sich verhindern, dass unbeabsichtigte Luftdurchlässe und Wärmebrücken entstehen. Ein weiterer Schwachpunkt sind nicht fachgerecht eingebaute Fenster.

Laut VQC müsse generell die entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebene Luftdichtheit des Hauses passend zur gewählten Lüftungsart gewährleistet sein. Die Luftdichtheit ist besonders wichtig für KfW-geförderte Gebäude, weil sie im Nachweis Berücksichtigung findet. Bei Nichteinhaltung droht eine Rückzahlung der Fördermittel. Mit einem Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) lässt sich die Luftdichte überprüfen. Sachverständige können mit Hilfe des Tests (Leckageortung)  Mängel aufdecken.

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