DIN 1999-100: Neue Vorschriften für Leichtflüssigkeitsabscheider
Diese war zulaufseitig schon immer zu bestimmen. Nun ist sie auch ablaufseitig auf die örtliche Rückstauebene der Kanalisation zu beziehen. Gemäß der DIN1999-100 ist die Überhöhung zu berechnen. Dabei ist der höhere Wert maßgeblich. Laut Norm liefert die Überhöhung den sichersten Schutz vor Austritt von Leichtflüssigkeit.
Falls eine Überhöhung nicht möglich sein sollte, darf man zulaufseitig, in Absprache mit der Behörde, auf die Überhöhung der Abscheideranlage verzichten. Allerdings nur, wenn eine Warneinrichtung eingebaut wird.
Der Verzicht auf Überhöhung ablaufseitig ist nur dann erlaubt, wenn man andere Maßnahmen realisiert, um Leichtflüssigkeit beim Austritt zu hindern. Man sollte aber hinter der Abscheideranlage eine Rückstausicherung einbauen. Die neue Norm bietet hierfür zwei ziemlich aufwendige Möglichkeiten an. Zum einen den passiven Rückstauschutz durch einen Rückstauverschluss nach DIN EN 13564-1 Typ 2 bzw. Typ 3F und zum anderen den aktiven Rückstauschutz durch Doppelhebe- oder Pumpanlage.
Passiver und aktiver Rückstauschutz
Wenn der Zulauf zur Abscheideranlage zu jedem Betriebszeitpunkt sicher unterbrochen werden kann, darf nur dann ein passiver Rückstauschutz durch Rückstauverschluss eingesetzt werden.
Beim aktiven Rückstauschutz mittels Doppelhebeanlage nach DIN EN 12050 oder Doppelpumpanlage nach DIN EN 752 befindet sich der Betreiber zu jedem Zeitpunkt in einer eher passiven Situation. Allerdings ist ihm bekannt, dass bei Starkregen selbst bei Rückstau aus dem Kanal sein Abwasser noch in den Kanal abgeführt wird. Somit wird ein Austritt von Leichtflüssigkeit sicher verhindert. Er muss nur passive Maßnahmen, wie etwa die regelmäßige Wartung, durchführen.
Aktive Rückstausicherungen in Form von Abwasserhebeanlagen sind Bauprodukte. Diese pumpen auch bei Rückstau aktiv mit Fremdenergie das Abwasser in die öffentliche Kanalisation oder Vorflut. Mit der Sohle der Rückstauschleife muss die Druckleitung der Abwasserhebeanlagen immer geführt werden. Die Pumpendruckleitung der Abwasserhebeanlage darf man nicht in Schmutzwasserfallleitungen einleiten. Sie ist immer direkt an die Grundleitung oder Sammelleitung anzuschließen.
Erforderliche Doppelanlagen
Bei einer unzumutbaren Unterbrechung der Abwasserableitung ist beispielsweise mit Rückstau zu rechnen. So sind gemäß DIN 1999-100 immer Doppelanlagen einzubauen. Beide Pumpen arbeiten im Wechsel. Fällt eine aus, übernimmt die andere Pumpe automatisch deren Funktion und stellt den Betrieb sicher. Gemäß EN 12056-4 müssen die Pumpstationen regelmäßig gewartet sowie sach- und fachgerecht betrieben werden.
Betreiber müssen immer mit einem Rückstau rechnen, der durch Verstopfung, Rohrbrüche, durch Hochwasser im Vorfluter oder durch Absperrung und Umleitung des Kanals entstehen kann. Gemeinden haften in der Regel nicht für Rückstauschäden.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) empfiehlt die Verwendung von Abscheideranlagen mit dem RAL-GZ 694 Gütezeichen. Als bester Schutz gilt die Überhöhung. Sollte dies nicht möglich sein, solle man laut GET Warnanlagen einsetzen sowie ablaufseitig auf aktiven Rückstauschutz mittels Doppelhebe- oder Doppelpumpanlage setzen.