ARGE Neue Medien | Daten und Dokumente werden bereitgestellt

Im Juli 2013 wurde die Bauproduktenrichtlinie von der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) verbindlich abgelöst. Einen weiteren Abbau vor allem technischer Handelshemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt im Visier zieht sie eine Reihe neuer Begrifflichkeiten und Anforderungen nach sich. So sind Hersteller beispielsweise verpflichtet, allen ab 30. Juni 2013 fabrizierten Produkten statt der Konformitäts- eine so genannte Leistungserklärung beizufügen.

Zur Bereitstellung von Daten und Dokumenten wie Leistungserklärungen erweitert die Industrieorganisation ARGE Neue Medien neben dem nationalen SHK-Branchenportal auch die internationale Plattform SYNOMAX um wichtige, den Verwaltungsaufwand reduzierende Funktionen. Bild: ARGE Neue Medien, Paderborn
Zur Bereitstellung von Daten und Dokumenten wie Leistungserklärungen erweitert die Industrieorganisation ARGE Neue Medien neben dem nationalen SHK-Branchenportal auch die internationale Plattform SYNOMAX um wichtige, den Verwaltungsaufwand reduzierende Funktionen. Bild: ARGE Neue Medien, Paderborn

Wie die ARGE Neue Medien der deutschen SHK-Industrie berichtet, können die Leistungserklärungen entweder gedruckt oder digital (etwa über E-Mail, CD sowie USB-Stick) zur Verfügung gestellt werden. Geht es nach der Europäischen Kommission, wird es demnächst wohl eine weitere Möglichkeit geben. Laut Geschäftsführer Frank Kny will das Gremium über einen delegierten Rechtsakt Herstellern von Bauprodukten schon bald genehmigen, digitale Leistungserklärungen ebenfalls online und für jedermann zugänglich auf den eigenen Webseiten bereitzustellen.
Diesem Schritt zur Verringerung des Verwaltungsaufwands trägt die ARGE zeitnah Rechnung. Gegenwärtig schafft sie entsprechende Voraussetzungen, über die sich die Leistungserklärungen der Mitglieder schnellstmöglich im SHK-Branchenportal für Marktpartner hinterlegen lassen.
Dort werden sie mit den Artikelstammdaten verknüpft und so zu deren Bestandteil. Bei einem Update landen Artikelstamm- und Leistungsdaten dann automatisch und in einem Datensatz in den Warenwirtschaftssystemen der Marktpartner aus dem Großhandel.
Eine ähnliche Vorgehensweise gelte im Übrigen für SYNOMAX.
Wie es zur Entwicklung der internationalen Plattform weiter heißt, wurde kürzlich eine Kooperationsvereinbarung mit einer Gemeinschaft von Großhändlern, Handwerksvereinen und Handwerkern für die Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche in den Niederlanden getroffen. Die in Utrecht ansässige 2BA verteile und prüfe wie die ARGE Neue Medien ebenfalls Artikelstammdaten.

Eine Schnittstelle für zwei Plattformen
Faktisch ließen sich über die künftige Zusammenarbeit speziell technische Hindernisse aufheben und darüber hinaus beiderseitige Vorteile in puncto Datenabstimmung und -logistik gewinnen. In der Praxis erfolge die Datenverteilung primär über die 2BA. Zudem sei geplant, www.synomax.com und www.2ba.nl miteinander zu verbinden. Damit hätten Hersteller die Möglichkeit, über eine Schnittstelle beide Plattformen zu bedienen und Daten sowohl für Deutschland als auch für die Niederlande zur Verfügung zu stellen. Basis für den Datenaustausch sei eine Kundenbeziehung zur 2BA bzw. zur ARGE.

 

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