Änderungen im baulichen Brandschutz: Deutschland bekommt neue Muster-Industriebau-Richtlinie

Nach der Europäischen Union hat im Juli auch die deutsche ARGEBAU der aktualisierten Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) zugestimmt. Sie regelt, was demnächst für den baulichen Brandschutz bei der Errichtung neuer Industriebauten gilt und ist damit eine wichtige Orientierung für Architekten, Brandschutzplaner und -sachverständige, staatliche Bauaufsichten und Unternehmen.

Die FVLR-Publikation Heft 14 beschreibt die Änderungen im baulichen Brandschutz. Bild: FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V., Detmold
Die FVLR-Publikation Heft 14 beschreibt die Änderungen im baulichen Brandschutz. Bild: FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V., Detmold

Rechtzeitig zu den Braunschweiger Brandschutztagen hat der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) die neue M-IndBauRL zusammengefasst: Die Verbandspublikation Heft 14 „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte – Fragen, Anmerkungen und Antworten zur Muster-Industriebau-Richtlinie 2014“ ist beim FVLR und seinen Mitgliedsunternehmen kostenfrei erhältlich.

Nach rund 14 Jahren Gültigkeit der alten Fassung wird voraussichtlich im Oktober die neue M-IndBauRL in den DIBt-Mitteilungen veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Bundesländer sie als Technische Baubestimmung in Landesrecht umsetzen. Die neuen Vorschriften sorgen vor allem bei Regelbauten ohne Abweichungen für Klarheit, wie die Bemessung von Rauchschutzsystemen vorzunehmen ist. Das bedeutet mehr Sicherheit für Bauherren und Fachplaner sowie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Behörden. Zahlreiche Änderungen der aktualisierten Fassung betreffen Details. Zum Beispiel wurden Begriffe des Baurechts wie „Geschoss“ präziser gefasst bzw. neu definiert.

Neue Mindestvorgaben für den Rauchschutz

„Die Neufassung der M-IndBauRL wurde nötig, weil 2011 die DIN 18230-1 ‚Baulicher Brandschutz im Industriebau‘ und damit eine für die Richtlinie grundlegende technische Regel geändert wurde“, sagt FVLR-Geschäftsführer Thomas Hegger. Bei der Novellierung seien die Anforderungen des so genannten ARGEBAU-Grundsatzpapiers zum Thema Entrauchung berücksichtigt worden. Eine der Anforderungen: Produktions- und Lagerräume mit mehr als 200 m² Grundfläche müssen künftig im Brandfall zur Unterstützung der Feuerwehr entraucht werden. Dies lässt sich u. a. durch den Einbau eines natürlichen Rauchabzugsgeräts (NRWG) mit mindestens 1,5 m² aerodynamisch wirksamer Fläche im oberen Raumdrittel je angefangene 400 m² Grundfläche erfüllen.

Anwendungsbeispiele für die Praxis

Mit der FVLR-Publikation Heft 14 erhält der Fachmann einen umfassenden Überblick über Schutzziele, Entrauchung und Wärmeabzug gemäß M-IndBauRL 2014. Darüber hinaus stellt die Publikation die Anforderungen an den Rauchschutz für unterschiedliche Gebäudeszenarien dar, beispielsweise für Produktions- und Lagerhallen mit und ohne Ebenen oder mit selbsttätigen Feuerlöschanlagen – wertvolle Informationen über das, was künftig bei Planung und Bau neuer Industriegebäude beachtet werden muss.

Das Heft Nr. 14 mit dem Titel „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ steht auf www.fvlr.de zum Download bereit.

 

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