Änderungen für die Legionellenprüfung
Seit dem 9. Januar 2018 gilt die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Darin verankert sind auch einige neue Vorgaben für die Untersuchung des Trinkwassers in Mehrfamilienhäusern auf Legionellen.
Im Zuge der Vorbereitungen für die Neuerungen in der Legionellenprüfung wurde unter anderem diskutiert, ob der Inhaber der Trinkwasseranlage seinen Auftrag künftig nur noch direkt an das Labor stellen sollte, ohne Dienstleister dazwischenschalten zu dürfen.
Externe Dienstleister weiterhin erlaubt
Inzwischen steht jedoch fest, dass weiterhin externe Dienstleister mit der Legionellenprüfung beauftragt werden können. Durch diesen Rundumservice werden Eigentümer und Verwalter entlastet, sparen Zeit und sind außerdem rechtlich abgesichert.
Ein Messdienstleister wie Minol hält sich dabei an die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Vorgaben der TrinkwV. Oftmals sorgt der Dienstleister auch für die baulichen Rahmenbedingungen zur Entnahme der Proben. Sie werden in einem akkreditierten Labor untersucht und die Ergebnisse dokumentiert. Im Falle eines Legionellenbefalls begleitet Minol den Eigentümer bei anschließenden Schritten.
Folgende Neuerungen ergeben sich für die Legionellenprüfung
Sobald mindestens eine Trinkwasserprobe den technischen Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter überschreitet, zählt das als Kontamination. Bisher unterrichtete der Dienstleister in einem solchen Fall den Auftraggeber, der sich anschließend an das Gesundheitsamt wenden musste. Nun wird dieser Zwischenschritt übersprungen. Entdeckt das Labor eine Kontamination, ist es verpflichtet diese direkt an das Gesundheitsamt zu melden. Der Dienstleister erhält einen Befund zur Weitergabe an den Eigentümer.
Ebenfalls neu ist, dass die Trinkwasseranlage von Neubauten nun innerhalb eines Jahres geprüft werden muss. Bisher gab es dafür keine gesetzliche Frist. Wurde bei der Überprüfung ein negativer Befund festgestellt, muss die Untersuchung alle drei Jahre, wie auch bei allen anderen Bestandsimmobilien, wiederholt werden.
Transparenter wird es auch für den Mieter. Bisher wurden Hausbewohner lediglich per Aushang oder Brief über das Ergebnis der Legionellenprüfung unterrichtet. Nun ist der Eigentümer verpflichtet dem Mieter auf Nachfrage alle Einzelergebnisse des Trinkwassertests mitzuteilen.